Münchner Münzstätte

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Geschichte der Münzprägung In einer Prägeanstalt sind Planung, Herstellung und Auslieferung der Münzen häufig in einer Hand vereinigt. Im Laufe der Geschichte ist die Prägung von Münzen oft zentral organisiert worden. Normalerweise waren die Münzstätten jedoch eigenständig. Heute ist es das Finanzressort, das für die Münzprägung zuständig ist. Im obersten Gremium wird über das Münzbild entschieden. Die Prägungen der Münzen der Bundesrepublik erfolgt in fünf deutschen Prägeanstalten.

Wenn man die Geschichte der deutschen Münzprägung jedoch zurückverfolgt, sind es nicht nur die fünf uns bekannten Prägestätten welche in Deutschland Münzen prägen durften. Die Prägebuchstaben der deutschen Münzstätten wurden mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 entsprechend der Bedeutung der einzelnen Bundesstaaten und ihrer Regenten vergeben. An oberster Rangfolge stand Preußen mit seinen Prägestätten in Berlin (A), Hannover (B) und Frankfurt (C) letztere beiden heute nicht mehr in Betrieb. Dann folgten Bayerns und Sachsens Münzstätten in München (D) und Dresden/Muldenhütten (E) - letztere nicht mehr in Betrieb. Und schließlich Stuttgart (F) für Württemberg, Karlsruhe (G) für Baden, Darmstadt (H) für Hessen - nicht mehr in Betrieb - sowie der Stadtstaat Hamburg (J).

Deutsche Prägeanstalten A

Berlin
seit 1850

B

Hannover
1866 -1878

C

Frankfurt
1866-1879

E

Muldenhütten
1887-1953

E

Dresden
1872-1887

 D
München
seit 1157

F

Stuttgart
seit 1872

G

Karlsruhe
seit 1827

H

Darmstadt
1872-1882

J

Hamburg
seit 1873


Die einzelnen heute noch aktiven Prägeanstalten lassen sich durch folgende Prägezeichen auf den Münzrückseiten unterscheiden:

A

Münzstätte
Berlin

D

Münzstätte
München

F

Münzstätte
Stuttgart

G

Münzstätte 
Karlsruhe

J

Münzstätte 
Hamburg