Münchner Münzstätte

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Geschichte der Münzprägung In einer Prägeanstalt sind Planung, Herstellung und Auslieferung der Münzen häufig in einer Hand vereinigt. Im Laufe der Geschichte ist die Prägung von Münzen oft zentral organisiert worden. Normalerweise waren die Münzstätten jedoch eigenständig. Heute ist es das Finanzressort, das für die Münzprägung zuständig ist. Im obersten Gremium wird über das Münzbild entschieden. Die Prägungen der Münzen der Bundesrepublik erfolgt in fünf deutschen Prägeanstalten.

Wenn man die Geschichte der deutschen Münzprägung jedoch zurückverfolgt, sind es nicht nur die fünf uns bekannten Prägestätten welche in Deutschland Münzen prägen durften. Die Prägebuchstaben der deutschen Münzstätten wurden mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 entsprechend der Bedeutung der einzelnen Bundesstaaten und ihrer Regenten vergeben. An oberster Rangfolge stand Preußen mit seinen Prägestätten in Berlin (A), Hannover (B) und Frankfurt (C) letztere beiden heute nicht mehr in Betrieb. Dann folgten Bayerns und Sachsens Münzstätten in München (D) und Dresden/Muldenhütten (E) - letztere nicht mehr in Betrieb. Und schließlich Stuttgart (F) für Württemberg, Karlsruhe (G) für Baden, Darmstadt (H) für Hessen - nicht mehr in Betrieb - sowie der Stadtstaat Hamburg (J).

Deutsche Prägeanstalten
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Stadt Eröffnung Schliessung Prägezeichen
Berlin 1850 - A
Hannover 1866 1878
Frankfurt 1866 1879
Muldenhütten 1887 1953
Dresden 1872 1887
München 1157 - D
Stuttgart 1872 - F
Karlsruhe 1827 - G
Darmstadt 1872 1882
Hamburg 1873 - J


Die einzelnen heute noch aktiven Prägeanstalten lassen sich durch die obig. als Prägezeichen auf den Münzrückseiten unterscheiden: