Philatelistische Begriffe für Juroren

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Aus dem Begriffslexikon der Bund Philatelistischer Prüfer BPP [1]

Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt, letztmalig 1993 gemeinsam von APHV, BDB, BDPh und BPP. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des BPP.

Die erstmals am 10.07.2003 im Internet veröffentlichten, von einer Kommission, an der neben vier Mitgliedern des BPP (Herren Geigle, Dr. Oechsner, Dr. Penning, Straub) je ein Vertreter der Michel-Redaktion (Herr Stenzke) und des BDPh (Herr Maassen) teilnahmen, erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials. Die Mitgliederversammlung des BPP hat am 24.05.2003 den Vorstand ermächtigt, eine Kommission aus Mitgliedern des BPP zur fortlaufenden Ergänzung und Pflege der philatelistischen Begriffsbestimmungen einzusetzen, die berechtigt ist, diese fortzuschreiben, dem jeweiligen neuesten Stand der Forschung anzupassen und fortlaufend im Internet zu veröffentlichen. In der Besetzung der Kommission und deren Veränderung ist der Vorstand frei.

Prüfung und Prüfbegriffe

Als Prüfer werden in den philatelistischen Begriffsbestimmungen die Prüfer des BPP bezeichnet, die auf der Grundlage ausgewiesener und verbindlicher Geschäftsbedingungen ihre fundierte Meinung zu einer Prüfvorlage äußern, gemäß der Prüfordnung des BPP eine Echtheits- und Erhaltungsbestimmung (Qualitätsbestimmung) vornehmen, das Prüfobjekt entsprechend signieren bzw. attestieren und dafür eine persönliche Haftung nach der Prüfordnung des BPP und dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland übernehmen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe "Prüfen" und "Signieren" gleichermaßen verwendet. In der Prüfpraxis wird jedoch zwischen der Prüfungshandlung ("Prüfen") und der Dokumentation ihres Ergebnisses ("Signieren", "Attestieren") unterschieden.

Prüfgegenstand sind alle Vorlagen, die sich im engeren Sinne mit Philatelie und Postgeschichte befassen.

Altprüfung Bezeichnung für eine Prüfung, dokumentiert durch Signierung, Kurzbefund, Befund oder Attest, für die in der Regel keine Haftungsverpflichtung mehr besteht.

Aufdruck und Überdruck Früher wurden diese Begriffe wie folgt definiert:

Aufdruck: Veränderung eines vorhandenen Postwertzeichens durch Anbringen (maschinell oder manuell) von zusätzlichen Buchstaben, Worten oder Zeichen (Änderung der Staatsform, Währungsumstellungen, Veränderung des Verwendungszweckes usw.).

Überdruck: Änderung des Frankaturwertes (auch mehrfach) mittels maschineller oder manueller Verfahren.

Heute werden diese Begriffe völlig gleichberechtigt nebeneinander verwendet, wobei dem Begriff "Aufdruck" der Vorzug gegeben wird.

Barfrankatur (Barfreimachung): siehe Frankaturarten

Bedarfsverwendung

Eine Bedarfsverwendung liegt in der Regel vor, wenn ein Ganzstück postalisch befördert wurde, Empfänger- und möglichst Absenderangabe enthält, gemäß den postalischen Möglichkeiten korrekt frankiert ist und für das ein Mitteilungs- oder Nutzungsbedürfnis bestand.

Von diesen Bedarfsverwendungen zu unterscheiden sind philatelistische Erzeugnisse und Sammler- oder Händlerbriefe, da diesen eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale fehlen.

Besondere Druck- und Ausgabeformen Besondere Druck- und Ausgabeformen werden zu Präsentations-, Vorlage- oder Geschenkzwecken hergestellt und sind in der Regel nicht frankaturgültig. Es gibt Ministerblocks, Sonderdrucke der endgültigen Ausführung (evtl. auch in Blockform) in gleich- oder höherwertiger Qualität, Vorlagekartons u. ä. Sie werden mit Attesten oder Befunden versehen.

Formatschwankungen sind häufig herstellungsbedingt und unterliegen bei der Prüfung einer differenzierten Betrachtung.

Blockausgaben

Die Grenzen zwischen Blockausgaben und Kleinbogen sind in den einzelnen Katalogen unterschiedlich festgelegt. In Deutschland wird üblicherweise bei der Abgrenzung von Block- zu Kleinbogenausgaben auf die Katalogisierung im Michel-Katalog abgestellt.

Herstellungsbedingte Formatschwankungen kommen bei Blockausgaben vor und unterliegen bei der Prüfung einer differenzierten Betrachtung.

Werden ungummiert oder teilgummiert hergestellte Blocks mit Fremdklebstoff auf Ganzstücken befestigt, so sind diese Blocks als einwandfrei anzusehen, soweit durch diesen Fremdklebstoff keine offensichtlichen Mängel (z. B. Verfärbungen, Fremdklebstoffflecken, Aufklebefalten etc.) verursacht wurden.

Brief Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Brief eine schriftliche Mitteilung an einen benannten Empfänger, die entweder auf Papier, gefaltet (Faltbrief), in einem Umschlag oder elektronisch übermittelt wird.

Mit dem Begriff "Brief" im philatelistischen Sinne wird in der Regel die Briefhülle gemeint, die meist das eigentliche Sammelobjekt ist, da auf dieser Hülle Frankatur, postalische Vermerke und ähnliches angebracht sind.

Briefstück

Briefstücke sind Ausschnitte aus Ganzstücken. Als Briefstücke in prüfungstechnischer Hinsicht behandelt werden auch nicht portogerecht frankierte Sammler- und Händlerbriefe (z. B. Satzbriefe oder ähnliches) sowie philatelistische Erzeugnisse.

Doppeldruck und Schmitzdruck

Ein Doppeldruck liegt stets vor, wenn sich zwei deutlich voneinander abgesetzte Druckbilder auf der Vorderseite eines Postwertzeichens zeigen. Doppeldrucke werden signiert und entsprechend gekennzeichnet.

Beim Teildoppeldruck erfasst die Druckmaschine einen Bogen zunächst nur teilweise, der dann in einem zweiten Durchgang vollständig bedruckt wird. Je schwieriger ein Doppeldruck zu erkennen ist, um so sicherer ist seine ordnungsgemäße Verausgabung über den Schalter. Starke und auffallende Doppeldrucke werden in der Regel von der Kontrolle erfasst und ausgesondert. Ist ein doppeltes Druckbild nicht eindeutig feststellbar, weil beide Bilder zu dicht aufeinanderliegen, so kann zwar dennoch ein Doppeldruck vorliegen, obwohl mangels Beweises nur ein Schmitzdruck angenommen werden kann.

Der Doppelbilddruck ist kein Doppeldruck, sondern eine Erscheinung, die ausschließlich bei Offsetdruck vorkommt. Er entsteht nicht durch ein zweimaliges Einlegen des Bogens, sondern durch doppelten Auftrag des Druckbildes auf den Gummituchzylinder, wenn die Maschine kurz angehalten worden war, beispielsweise um einen beschädigten Bogen herauszunehmen. Doppelbilddrucke sind Druckzufälligkeiten.

Schmitzdrucke (Schattendrucke) beruhen auf einem Verquetschen der Druckfarbe infolge unzureichender Druckzurichtungen (ungleichmäßige Unterlage) und kommen ebenfalls ausschließlich in der Durchlaufrichtung des Bogens durch die Druckmaschine vor. Hier erscheint das Druckbild mit einem mehr oder weniger gleichmäßigen Schatten, es tritt kein abgehobenes zweites Druckbild auf. Schmitzdrucke werden wie Druckzufälligkeiten eingeordnet und nicht signiert oder attestiert.

Druckpapier Bis in das 19. Jahrhundert hinein wurde Papier überwiegend von Hand hergestellt. Ab ca. 1800 beginnt der Einsatz von Papiermaschinen, zunächst Rundsiebmaschinen, später Langsiebmaschinen.

Bestandteile des Papiers

a) Faserstoffe b) Zuschlagstoffe

Die wichtigsten Faserstoffe zur Papierherstellung sind pflanzlichen Ursprungs. Sie werden aus Baumwolle, Bast und anderen Fasern, Holzschliff und Zellstoff gewonnen. An tierischen Fasern hat nur die Wolle eine gewisse Bedeutung. Eine große Rolle spielen Fasern, die aus Altpapier hergestellt wurden. Die Aufbereitung der Faserstoffe geschieht durch Zerkleinern (Zerschneiden, Zerreißen, Stampfen, Mahlen, Schleifen). Danach erfolgt eine Säuberung durch Waschen (Reinigen, Entfetten), Entfärben (z. B. des Alt-papiers), Bleichen, Kochen (beim chemischen Aufschluss des Zellstoffes).

An Zuschlagstoffen werden eingesetzt: Füllstoffe, Bindemittel und Leimstoffe sowie Farbstoffe. Zur Verbesserung der Oberflächenqualität und des Weißgrades werden Silikate (Kaolin, Talkum), Sulfate (Alaun, Schwerspat, Gips) Karbonate (Kreide) und Oxide (Titandioxid) als fein gemahlene Füllstoffe zugesetzt. Sie machen bis zu 30 % des Gewichtes aus und bewirken eine Auffüllung der Hohlräume, die bei der Verfilzung der Fasern entstehen.

Der Zusatz von Leimen dient zur Erhöhung der Festigkeit und zur Steigerung der Bedruckbarkeit. Tierische Leime sind aus Knochen, Häuten oder Kasein gewonnen, pflanzliche Leime spielen im Gegensatz zu den in der heutigen Zeit verwendeten synthetischen Leimen eine geringe Rolle.

Als Bindemittel dient natürliche Stärke.

Farbstoffe können entweder der flüssigen Papiermasse zugeführt, oder nachträglich auf die Oberfläche aufgetragen werden. Da Papier von Natur aus einen leichten Gelbstich hat, werden zum optischen Ausgleich rote oder blaue Farbstoffe in geringen Mengen zugesetzt. Dieses nennt man "Schönen" des Papiers. Durch die additive Farbmischung wird ein Weißeindruck erzeugt. Auch optische Aufheller werden verwendet, die kurzwellige Strahlen des ultravioletten Bereichs durch Reflexion in sichtbares Licht umwandeln.

Papierherstellung Faserstoffe und Zuschlagstoffe werden in großen, mit Messerwalzen ausgestatteten Bottichen (Holländer) mit sehr viel Wasser aufgeschwemmt und gründlich vermischt. Der entstandene Ganzstoff läuft auf das endlose Langsieb einer Papiermaschine, das sich kontinuierlich bewegt und seitliche Rüttelbewegungen ausführt. Dadurch verfilzen die Fasern meist in Richtung der Vorwärtsbewegung des Siebes (Laufrichtung des Papiers). Das Wasser läuft durch das Sieb der Papiermaschine ab und wird über Saugkästen zusätzlich abgesaugt, wobei gegebenenfalls das Wasserzeichen durch eine über das Sieb laufende Walze (Egoutteur) in den noch weichen Papierbrei eingepresst wird. Es entsteht ein echtes Wasserzeichen, wie es normalerweise bei Briefmarken zu finden ist. Nach der Gautschwalze, die weiteres Wasser vor allem von der Oberfläche der Papierbahn beseitigt, wird das Papier auf einer endlosen Filzbahn an die Trockenpartie übergeben. Das restliche Wasser verdampft nun über beheizten Metallzylindern. Nach der Trennung von der Filzbahn erfolgt zwischen Kalandern die erste Glättung und Verfestigung des Papiers. Danach wird es in Arbeitsbreite der Rapiermaschine auf Rollen gewickelt.

Je nach den eingesetzten Faserstoffen sind holzfreie und holzhaltige Papiere zu unterscheiden. Letztere enthalten einen mehr oder weniger hohen Anteil an Holzschliff. Diese Papiere haben meistens eine raue Oberfläche von grober Struktur. Je mehr Holzschliff sie enthalten, umso größer werden die Qualitätsmängel, z. B. entstehen Löcher im Papier. Durch ihren Gehalt an Lignin aus dem eingesetzten Holzschliff neigen diese Papiere stark zum Vergilben und zur Bildung von Stockflecken. Dagegen sind holzfreie Papiere wesentlich glatter, weißer und alterungsbeständiger.

Ausrüstung des Papiers

Zunächst werden die breiten Rollen in schmalere aufgeteilt. Deren Breite entspricht bereits dem für den Druck erforderlichen Maß. Wenn dabei ein Rest bleibt, der mindestens so breit wie die gewünschte Bogenlänge ist, wird daraus noch eine schmälere Rolle geschnitten, aus der später einzelne Bogen in der ursprünglichen Bogenbreite hergestellt werden. Aus dieser Nebenbahn resultieren die meisten um 90° gedrehten Wasserzeichen (stehend oder liegend). Um eine noch bessere Oberfläche zu erzielen, kann das Papier nun noch eine einseitige oder beidseitige Oberflächenleimung erhalten. Höchstmöglicher Weißgrad, aber auch beste Glätte wird erzielt durch einseitige oder (für Briefmarken nicht erforderliche) beidseitige Pigmentierung, vorwiegend mit Kreide. Zweiseitig pigmentiertes Papier heißt Kunstdruckpapier, einseitig pigmentiertes heißt Chromopapier (philatelistisch: Kreidepapier). Sowohl unbehandeltes als auch geleimtes oder pigmentiertes Papier kann zur Erzielung einer glatteren Oberfläche nochmals, auch mehrmals, durch Kalander geglättet (satiniert) werden. Danach erfolgt der Auftrag des Briefmarkengummis auf die Rückseite des Papiers. Für Rollen-(Rotations-)druck ist das Papier nun fertig, für Bogendruck werden mit Hilfe sog. Querschneider die Rollen auf Bogenlänge (bzw. –breite) aus der Nebenbahn geschnitten. Dabei werden mehrere Rollen gleichzeitig abgewickelt und eine entsprechende Anzahl Bahnen übereinander geschnitten und abgelegt. In einem Stapel von Druckbogen müssen demnach aufeinanderfolgende Papierbogen nicht unbedingt von ein und derselben Rolle stammen. Zum Schluss wird das Papier gezählt und verpackt.

Einflüsse des Papiers auf die fertige Briefmarke

Schwankungen des Stoffanteils beim Austritt aus dem Holländer, Schwankungen der Schüttmenge an gleicher Stelle und unterschiedlich starke Satinierung führen zu geringfügigen Unterschieden der Papierdicke in ein und derselben Herstellungspartie, erst Recht in unterschiedlichen Partien. Veränderungen der Stoffzusammen-setzung (Anteil bestimmter Fasern, Art und Körnung der Zuschlagstoffe) führen ebenfalls zu minimalen Unterschieden, auch in der Färbung des Papiers. Das wird umso deutlicher, wenn mehrere Papierfabriken an der Herstellung beteiligt sind, weil in diesem Falle noch die notwendigerweise andere Wasserqualität zu einem abweichenden Produktionsergebnis führt. Über längere Zeiträume kommt noch die Reaktion des Papiers auf Alterungs- und Umweltfaktoren. Diese werden hauptsächlich ausgelöst durch die chemischen Eigenschaften des Papiers, weil trotz aller Sorgfalt nicht mit einem chemisch neutralen Produkt gerechnet werden kann. Durch seine hygroskopischen Eigenschaften "atmet" das Papier praktisch ständig die Umgebungsluft ein mit allen ihren Bestandteilen wie z. B. Feuchtigkeit, verschiedene Gase, auch saure Verbindungen. Natürlich trocknet das Papier auch wieder aus wenn sich die Umweltbedingungen ändern, nur verbleiben die meisten "eingeatmeten" Chemikalien auf Dauer darin und führen langfristig zu Verfärbungen des Papiers (Bräunung, Vergilbung). Wird das Papier längere Zeit dem Licht ausgesetzt, kann es ebenfalls vergilben oder bräunen. Dazu kommen noch Reaktionen mit Bestandteilen der Druckfarbe und der Gummierung. Durch alle diese Einflüsse wird langfristig die Struktur des Papiers geschädigt.

Druckverfahren

Die Verfahren, welche seit der Einführung der Briefmarke zu deren Druck verwendet worden sind, haben sich oft geändert und wurden ständig weiter entwickelt. Auf Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden. Zwischen den drucktechnischen Fachausdrücken und dem seit Jahrzehnten praktizierten philatelistischen Sprachgebrauch bestehen vielfach Unterschiede, wobei sich in der Philatelie bisweilen Ungenauigkeiten eingeschlichen haben. Es werden daher beide Bezeichnungsweisen angegeben.

Zur Beschreibung der Druckverfahren werden die Merkmale der Druckapparatur und des Bedruckstoffes herangezogen. Wesentlich sind

a) die Art der Informationsübertragung (direkt oder indirekt), b) die Geometrie von Druckform und Druckkörper, c) die Feinstruktur der Druckform sowie d) die Form des Bedruckstoffes (Bogen oder Rollen).

Einteilung der Druckverfahren nach Feinstrukturen der Druckformen

Die Druckverfahren werden je nach der Art ihrer Druckformen (von Philatelisten oft als "Druckplatten" bezeichnet) traditionell in 4 Hauptverfahren eingeteilt:

a) Hochdruck: Die druckenden Stellen der Druckform liegen höher als die nicht druckenden Partien. Beispiel: Buchdruck.

b) Flachdruck: Druckende und nicht druckende Stellen der Druckform liegen nahezu in einer Ebene. Beispiel: Offsetdruck, Steindruck.

c) Tiefdruck: Die druckenden Stellen der Druckform sind vertieft. Beispiele: Rakeltiefdruck, Linientiefdruck.

d) Durchdruck: Die Druckform ist eine Schablone, deren Bildstellen Farbe durchlassen, während nicht druckende Stellen undurchlässig sind. Beispiel: Siebdruck (spielt bei Briefmarken eine untergeordnete Rolle).

Der so genannte Prägedruck (Reliefdruck) ist kein eigenes Druckverfahren, sondern wird in Kombination meist mit Hoch- und Flachdruckverfahren angewendet, um dem Papier eine Prägung zu geben. Es können auch zusätzlich zur Papierverformung – oder auch ohne diese – Schichten aufgetragen werden wie z. B. Metallfolien.

Druckprinzipien Für die Informationsübertragung von der Druckform auf das Papier ist ein gewisser Druck notwendig, welcher der Druckform durch einen Druckkörper entgegengebracht wird.

a) Direkter Druck: Von der Druckform wird direkt auf den Bedruckstoff (in der Regel Papier) gedruckt. Auf der Druckform steht das Druckbild spiegelverkehrt, auf dem Papier ist es seitenrichtig. b) Indirekter Druck: Von der Druckform wird indirekt über einen Übertragungszylinder (Gummituchzylinder) auf das Papier gedruckt. Auf der Druckform steht das Druckbild seitenrichtig, auf dem Übertragungszylinder ist es seitenverkehrt und auf dem Papier ist es seitenrichtig.

Unabhängig vom Druckverfahren gibt es verschiedene Prinzipien, welche durch die Geometrie von Druckform und Druckkörper bestimmt werden:

a) Flach gegen flach: Druckform und Druckkörper sind eben. b) Flach gegen rund: Die Druckform ist eben, der Druckkörper ist ein Zylinder. c1) Rund gegen rund (direkt): Druckform und -körper sind Zylinder. c2) Rund gegen rund (indirekt): Das Papier wird indirekt über einen Gummizylinder bedruckt.

Unterscheidet man nach der Form des Bedruckstoffes (Bogen oder Rollen), so erhält man drei Druckarten:

a) Bogendruck auf Flachdruckformmaschinen (philatelistische Bezeichnung Plattendruck) b) Bogendruck auf Rotationsdruckmaschinen (Bogenrotationsdruck, z. B. Offsetdruck) c) Rollendruck auf Rotationsdruckmaschinen (Rollendruck, philatelistische Bezeichnung Walzendruck).

Die im Rollendruck hergestellten Erzeugnisse sind zu den drei Verwendungsformen Schalterbogen,
Markenrollen und Rollenbahnbogen verarbeitet worden.

Form des Bedruckstoffes

Das Druckpapier (der Bedruckstoff) als Ausgangsmaterial ist beim Briefmarkendruck entweder in einzelne Bogen geschnitten (drucktechnische Bezeichnung "Bogendruck") oder es stammt von einer Rolle (drucktechnische Bezeichnung "Rollendruck"). In der Philatelie wird unter Bogen- bzw. Rollendruck bisweilen fälschlicherweise die Form des Endproduktes (Markenbogen oder –rolle) verstanden.

Erläuterungen der Hauptverfahren der Drucktechnik

Hochdruck: Beim Einfärben der Druckform durch Farbe übertragende Walzen sind nur die auf einer Höhe liegenden Bildstellen betroffen. Die Nichtbildstellen bleiben frei von Farbe.

Es gibt verschiedene Arten von Hochdruckformen, die sich in Ihrer Beschaffenheit unterscheiden. Das älteste Hochdruckverfahren ist der Buchdruck, bei dem die Druckform aus vielen einzelnen beweglichen Lettern zusammengesetzt sein kann. Buchdruck ist lediglich eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Hochdruck.

Moderne Hochdruckformen werden heute aus lichtempfindlichem Kunststoff auf fototechnischem Wege hergestellt. Die Druckform besteht nicht mehr aus Einzelteilen, sondern bildet eine kompakte Form mit Text- und Bildelementen.

Letterset (indirekter Hochdruck): Die Druckform ist eine Hochdruckform, von der das Druckbild mittels eines Gummituches – wie beim Offsetdruck – auf das Papier übertragen wird. Das Gummituch selbst ist keine Druckform.

Flachdruck: Beim Flachdruck liegen die druckenden und die nicht druckenden Partien in einer Ebene. Das heute gebräuchlichste (Flach-)Druckverfahren ist der Offsetdruck.

Der "Nass-Offset" beruht auf dem Abstoßungseffekt zwischen wässrigen und öligen Substanzen. Als Druckformen werden überwiegend Aluminiumblechtafeln verwendet, auf denen die druckenden Bildstellen aus einer dünnen Kopierschicht bestehen.

Beim Druckvorgang wird die Druckform in der Druckmaschine zuerst hauchdünn mit Wasser benetzt. Das blanke Aluminium hat eine wasserannahmefreundliche (hydrophile) kapillare Oberfläche, während die Kopierschicht das Wasser abstößt (hydrophob ist), so dass diese Stellen trocken bleiben.

Im nächsten Schritt rollen Farbe führende Walzen auf der Druckform ab, welche die (ölige) Farbe jetzt nur auf die trockene und fettfreundliche (oleophile) Kopierschicht übertragen. Das Wasser auf dem blanken Aluminium stößt die Farbe ab.

Beim eigentlichen Druckvorgang wird die Farbe von den Farbe führenden Bildstellen zunächst auf einen Gummidruckzylinder und von diesem auf das Papier übertragen (indirektes Druckverfahren).

Der Offsetdruck ist nicht zuletzt aufgrund seiner ausgezeichneten Qualität und der relativ einfachen und kostengünstigen Druckformherstellung zur am meisten verbreiteten Druckverfahren geworden.

Tiefdruck: Bei diesem Druckverfahren liegen die Bildstellen tiefer als die nicht druckenden Partien.

Beim Stichtiefdruck (drucktechnische Bezeichnung "Linientiefdruck") werden die Druckelemente durch Gravieren, Stechen, Eindrücken oder Ätzen in der Oberfläche der Druckform vertieft. Nach dem Einfärben der Druckform wird die Oberfläche von der Druckfarbe durch Textil- oder Papierwischung entgegen der Laufrichtung des Formzylinders befreit, so dass sie nur in den Vertiefungen zurückbleibt. Von dort wird sie beim Druckvorgang auf den Bedruckstoff übertragen.

Beim Rastertiefdruck (drucktechnische Bezeichnung "Rakeltiefdruck") setzt sich das Druckbild aus vielen winzigen Vertiefungen, den sog. Näpfchen, zusammen. Während des Druckvorgangs wird die Druckform komplett mit Druckfarbe eingefärbt, so dass sich die Näpfchen mit Farbe füllen. Anschließend reinigt ein Rakel diese von der überschüssigen Farbe auf den Nichtbildstellen, so dass nur noch die Näpfchen gefüllt sind. Durch entsprechend hohen Anpressdruck wird das Druckbild dann auf den Bedruckstoff übertragen.

Beim tiefenvariablen Rakeltiefdruck (herkömmlicher Rakeltiefdruck) werden die Druckformen zur Wiedergabe von Halbtonbildern unterschiedlich tief, jedoch gleich groß, geätzt. Damit die Rakel auf der Druckform eine Führung hat und nicht die dünnflüssige Druckfarbe aus den vertieft liegenden Druckelementen herauszieht, wird die gesamte Druckform auf fototechnischem Weg mit einem Netz von Rasterstegen versehen.

Beim flächenvariablen Rakeltiefdruck (autotypischer Tiefdruck) werden zur Wiedergabe von Halbtonbildern die Tonwerte der Vorlage in unterschiedlich große Rasterpunkte zerlegt, die annähernd gleich tief in den Druckformzylinder eingeätzt werden. Die Feinheit des Rasters bezeichnet man als Rasterweite.

Weitere Druckverfahren

In neuerer Zeit spielen digitale Druckverfahren eine zunehmende Rolle:

Thermodruck, Nadeldruck, Tintenstrahldruck, Laserdruck.

Herkömmliche philatelistische Bezeichnungen zum Druck

In der Philatelie wurden beim Buchdruck Jahrzehnte lang folgende Ausdrücke benutzt:

a) "Plattendruck": Druck auf einen einzelnen Papierbogen und flache Druckform (drucktechnischer Begriff "Bogendruck auf Flachformdruckmaschine"). b) "Walzendruck": Druck meist auf eine sich von einer Rolle abwickelnde Papierbahn und runde Druckform (drucktechnischer Begriff "Rollendruck auf Rotationsdruckmaschine"). c) "Rollenbahnbogen": Fortlaufender Druck auf eine Papierrolle, eigentlich vorgesehen für die Herstellung von Rollenmarken. (Die Verarbeitung zu Rollenbahnbogen für den Schalterverkauf ist keine besondere Druckart, sondern stellt eine Notlösung bei Druckmaschinen ohne Querschneideeinrichtung dar, die eine manuelle Trennung notwendig machten. Beim Druck auf Rollenbahnen wird unterteilt: Druckform ohne Reihenwert- und Reihenzahlenleisten zur späteren Gewinnung von Markenrollen und in Sonderfällen zu Rollenbahnbogen sowie Druckform mit Reihenwert- und Reihenzahlenleisten, die mittels einer Querschneideeinrichtung bereits in der Druckmaschine in Schalterbogen getrennt wurden.)

Die Druckform wurde als "Druckplatte" bezeichnet, auch wenn es sich um eine runde Druckform handelte. Demzufolge ist auch der Ausdruck "Plattenfehler" unpräzise, da damit ebenso Abweichungen, die von runden Druckformen stammen, beschrieben werden. Korrekt wäre in diesem Falle der Ausdruck "Zylinderfehler".

Da die Herstellung der Druckformen einem enormen technischen Fortschritt unterlag und weiterhin unterliegt, ist die Ursache der Entstehung von Druckabweichungen oft grundlegend verschieden. Beim Rastertiefdruck gibt es z. B. "Chromfehler", bei denen neue Farbpunkte auftreten, wenn sich die Verchromung auf dem Zylinder langsam ablöst und sich daher neue, die Farbe aufnehmende Näpfchen bilden.

Unter "Bogen" versteht der Philatelist den Schalterbogen, während der Drucker einen Druckbogen meint, der je nach Druckverfahren eine unterschiedliche Anzahl von Schalterbogen enthalten kann.

Da die überlieferten, oft unpräzisen Begriffe im philatelistischen Sprachgebrauch fest verwurzelt sind, wird sich aber kaum oder nur sehr langsam eine Änderung erreichen lassen.

Entwertungen

Postwertzeichen wurden und werden durch Abschlag oder Aufdruck eines Stempels, in selteneren Fällen durch handschriftliche Entwertung (z. B. Federzug) oder ähnliche Maßnahmen für eine postalische Zweitverwendung unbrauchbar gemacht (Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch: "gestempelt" oder "entwertet").

Federzugentwertung (auch: Federstrichentwertung): handschriftliche Entwertung z. B. durch Datum, Ortsangaben, Initialen, Namenszug, Strich, Durchkreuzung o. ä.

Entwertungslochungen werden mit Hilfe eines Locheisens vorgenommen. Lochungen durch Firmen und Behörden (z. B. POL-Lochungen) sind keine Entwertungslochungen, sondern stellen Sicherheitsmaßnahmen dar.

Abstempelungen sind Entwertungen von Postwertzeichen mit Hilfe postalischer Stempel, die zumeist aus Metall, jedoch auch aus Gummi, Holz, Linoleum oder ähnlichem gefertigt sind.

Echt ist eine Abstempelung grundsätzlich, sofern sie während der Kurszeit der Marke zu dem im Stempel angegebenen Zeitpunkt mit einem Stempel, der nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, vorgenommen wurde ("zeitgerechte Entwertung"). Dabei ist es völlig gleichgültig, ob dies im Rahmen des normalen Postbetriebsdienstes oder zu Sammelzwecken erfolgte, da ein Unterschied bei einer losen Marke oder einem Briefstück in der Regel bei Verwendung der im Postdienst zeitgerecht benutzten Stempel nicht mehr festzustellen ist.

Falschstempel sind Nachahmungen echter Poststempel oder Phantasiestempel. Entwertungen können auch manuell (gemalt) oder fotomechanisch übertragen werden. Solche Nachahmungen sind ebenfalls Fälschungen.

Falsch sind alle Entwertungen, die mit echten, aber nachweisbar rückdatierten Poststempeln von unbefugter Seite vorgenommen wurden (sog. "missbräuchliche Verwendung") und in der Regel auch Entwertungen, die mit echten Poststempeln außerhalb der Postgültigkeit vorgenommen wurden.

Entwertungen für philatelistische Zwecke

a) gedruckte Stempel auf Postwertzeichen (z. B. Schalterbogen, Kleinbogen, Blocks) und philatelistischen Erzeugnissen (z. B. Ersttagsbriefen, Ersttagsblättern). Solche Entwertungen mittels Buchdruckstempeln werden auch als Klischeestempelentwertungen bezeichnet. b) Massenabstempelungen von Hand auf Schalterbogen mit speziell für diesen Zweck verwendeten Poststempeln. c) von autorisierten Stellen veranlasste Rückdatierungen postalischer Stempel für Entwertungen zu Sammelzwecken. Solche Entwertungen wurden bisher fälschlicherweise oft als "Gefälligkeits-entwertungen" bezeichnet.

Vorausentwertungen sind postseitig oder mit postalischer Erlaubnis vorgenommene Entwertungen von Postwertzeichen, die während oder nach der Herstellung, auf jeden Fall aber vor dem Verkauf zu Rationalisierungszwecken angebracht werden.

Erhaltungszustand

Im allgemeinen philatelistischen Sprachgebrauch werden die Begriffe "postfrisch", "ungebraucht", "gestempelt", "auf Brief", "auf Briefstück" als Bezeichnung für die Erhaltung verwendet.

In der Prüfpraxis versteht man in Befunden und Attesten unter Erhaltung den "Erhaltungszustand", d. h. dieQualität. Diese kann "einwandfrei" sein oder eine Beschreibung eventuell vorhandener Mängel erfordern.

Einwandfrei: Das Prüfstück hat keinen Mangel, wobei ausgabespezifische Besonderheiten bei der Beurteilung der Erhaltung des Prüfstückes zu berücksichtigen sind (z. B. bezüglich Trennung, Gummierung, Zentrierung, Farbfrische; bei Ganzstücken auch Beförderungs- und Alterungsspuren).

Mängel:

a) Offensichtlich vorhandene Mängel: Beschädigungen wie z. B. Trennungsfehler (auch Nachzähnungen), Gummifehler, Einrisse, Schürfungen, Stockflecken, dünne Stellen usw. b) Reparaturen, Verschönerungen: Reparaturen werden entweder unter Verwendung fremden Materials (Schließen eines Risses, Hinterlegung dünner Stellen, Ansetzen von Rändern, Gummierungsergänzungen, etc.) oder ohne Hinzufügen fremder Bestandteile (Entfernen von Schmutz, Stock- oder Tintenflecken, Auspressen eines Buges.) durchgeführt. Letzteres wird auch als Verschönerung bezeichnet.

Wird durch Manipulation eine andere Marke oder Unterart vorgetäuscht (Anbringen einer selteneren Zähnung, Zusammensetzung mehrerer, nicht von derselben Marke stammender Teile), so liegt eine Fälschung vor.

Aufgabe des Prüfers ist die Feststellung des Erhaltungszustandes einer Marke, nicht aber ihre Bewertung. Auch eine Marke in einwandfreier Erhaltung kann je nach der Schönheit, der Klarheit des Stempels und zahlreicher anderer Eigenschaften außerordentliche Wertunterschiede aufweisen. Sie können jedoch durch das Prüfzeichen nicht zum Ausdruck gebracht werden, sondern nur durch eine objektiv zu haltende Beschreibung in Befunden oder Attesten.

ETB: siehe Philatelistische Erzeugnisse

Fälschungen

Fälschungen von Postwertzeichen

Hier unterscheidet man nach:

a) Ganzfälschungen, bei denen das gesamte Postwertzeichen in allen Teilen gefälscht ist. b) Verfälschungen, bei denen an den ursprünglichen Postwertzeichen Veränderungen vorgenommen wurden (z. B. durch Veränderung der Gummistruktur, Neugummierung, Farbveränderungen, Abschneiden der Zähnung, Anbringen eines falschen Aufdrucks, einer falschen oder ergänzten Entwertung oder anderer Zusätze, usw.) die das Vorliegen eines selteneren Postwertzeichens vortäuschen sollen.

Fälschungen von Ganzstücken

Hier unterscheidet man nach:

a) Ganzfälschungen, bei denen sämtliche Bestandteile des Ganzstückes falsch sind. b) Teilfälschungen durch Veränderungen (Hinzufügen, Entfernen oder Austauschen von Bestandteilen des Ganzstückes, z. B. Postwertzeichen, Entwertungen oder Zusatzstempel, Vermerke, Adress- oder Absenderangaben).

Nach ihrem Zweck unterscheidet man:

a) Fälschungen zum Schaden der Sammler. Hierzu zählen neben den oben genannten Ganz- und Teilfälschungen auch die selbst für Postgesellschaften schädlichen Phantasie- und Schwindelmarken, die im Namen von tatsächlichen oder nicht existenten "Ländern" unautorisiert erscheinen. b) Fälschungen zum Schaden der Post einschließlich zu Spionagezwecken hergestellter Fälschungen.

Fälschungen von Prüfzeichen Postwertzeichen und Belege kommen auch mit gefälschten Prüfzeichen vor. Aus diesem Grund werden in der Regel höherwertige Prüfgegenstände mit fälschungssicheren Befunden oder Attesten versehen.

Farbe

Der Begriff "Farbe" ist aus naturwissenschaftlicher, drucktechnischer, physiologischer oder philatelistischer Betrachtungsweise mit unterschiedlichen Akzenten erörterbar.

Objektive Farbeigenschaften sind mit physikalischen oder chemischen Methoden bestimmbar. Dazu gehören:

a) der Farbton, der durch die Wellenlänge der elektromagnetischen Strahlung, die von einem Farbkörper ausgeht, festgelegt ist, b) die Farbsättigung, welche den Grad der Farbigkeit im Vergleich zu einem gleichhellen Grauton angibt, c) die Farbhelligkeit, welche die Leuchtdichte mit dem Normalweiß vergleicht.

Subjektive Farbeigenschaften beruhen auf menschlichen Empfindungen. Sie werden durch elektromagnetische Strahlung (Licht) ausgelöst, durch das Auge vermittelt und im Gehirn verarbeitet.

a) Der Gesichtssinn erfasst Farbe als eine durch den objektiv gegebenen Farbreiz ausgelöste subjektive Empfindung. b) Die Farbwahrnehmung ist ein psychischer Prozess, der u. a. von der Art und Stärke der Beleuchtung, vom Umfeld, von der Raumbeziehung und vom Zustand des menschlichen Sehapparates abhängt. c) Beleuchtung: Die Farbe eines Gegenstandes ist nur bei konstanter Beleuchtung vergleichbar! Das Auge ist allerdings in der Lage, Veränderungen von Lichtart und Beleuchtungsstärke bis zu einem gewissen Grad auszugleichen. Damit wird die Beurteilung einer Farbe noch zusätzlich subjektiv belastet.

Druckfarben sind Körperfarben und bestehen aus drei Hauptkomponenten:

a) Farbmittel (Pigmente) b) Bindemittel (Firnisse und Harze) c) Hilfsstoffe (Lösungsmittel, Trockenstoffe).

Die fundamentalen physikalisch-optischen Eigenschaften der Farbmittel sind ihr Absorptions- und Streuvermögen. Da sich die Druckverfahren durch die Lage der druckenden Teile unterscheiden, müssen für jedes Druckverfahren Druckfarben mit bestimmten Eigenschaften verwendet werden.

Chemisch unterschiedliche Farbmittel können - rein oder in Mischung - einerseits die gleiche Farbempfindung hervorrufen, andererseits können chemisch gleiche Farbmittel aufgrund unterschiedlicher Durchmischungen, Pigmentgrößen, Binde- und Lösungsmitteln, Trocknungsstoffen und Papiersorten sowie ungleichmäßiger Druckzurichtung visuell zu sehr auffälligen und unterschiedlichen Farbeindrücken führen.

Druckfarben auf Briefmarken unterliegen auf längere Zeit gesehen den gleichen klimatischen und chemischen Einflüssen wie das Druckpapier. Sie können durch Reaktion eines Metallbestandteiles mit schwefelhaltigen Substanzen, Umwelteinflüsse, Ausbleichen lichtempfindlicher Farbmittel, Reaktion mit dem Markengummi oder Druckpapier sowie dem Albenmaterial usw. ihren Farbton verändern. Auch die altersbedingte Bräunung des Firnisses kann eine Rolle spielen.

Farbtönungsunterschiede (katalogisierte Unterarten, die im philatelistischen Sprachgebrauch mit dem Kurzbegriff "Farben" bezeichnet werden) sind meist in Farbgruppen zusammengefasste signifikante Unterschiede der gleichen Hauptfarbe (z. B. grün: gelbgrün, blaugrün), die visuell aber (u. U. nur unter UV-Licht) getrennt werden können.

Farbtönungsunterschiede entstehen in der Regel durch abweichende Mischungen der Druckfarbe. Sie können in einigen Fällen aber auch während des Drucks bei einzelnen Bögen oder sogar innerhalb eines Bogens durch chemische oder physikalische (mechanische) Einwirkungen entstanden sein, z. B. sog. Farbschwankungen durch unterschiedliche Sättigung einer Druckfarbe (helle und dunkle Farbeindrücke). Solche "Übergangsstücke" können manchmal nicht eindeutig zuzuordnen sein.

Innerhalb der katalogisierten Farbtönungsunterschiede gibt es wieder mehr oder weniger viele Nuancen, wobei in der häufigsten Farbgruppe die Anzahl dieser Nuancen meistens am größten ist.

Da bei der Katalogisierung der Farbtönungsunterschiede im Laufe der historischen Entwicklung keine Unterschiede bezüglich deren Entstehung gemacht wurden, können also bei einer Marke zwei katalogisierte Farbtönungsunterschiede visuell gar nicht so auffällig abweichend, jedoch unterscheidbar sein, während bei einer anderen Marke visuell auffälligere, aber nicht exakt trennbare Farbschwankungen vorliegen.

Katalogisierte Farbtönungsunterschiede werden signiert bzw. attestiert.

Farbfehldrucke sind versehentliche oder unbefugte Druckausführungen einer Marke in einer anderen als der vorgesehenen Farbe. Katalogisierte Farbfehldrucke werden signiert bzw. attestiert.

Farbänderungen sind gewollte Änderungen der Druckfarbe durch einen neuen Druckauftrag. Die gewollte Änderung kann hierbei im gleichen Farbtönungsbereich (z.B. dunkelgrün statt hellgrün) bleiben, oder zu einer ganz anderen Druckfarbe (z.B. rot statt grün) führen. In der Regel werden den Farbänderungen neue Kataloghauptnummern zugeteilt.

Verfärbungen sind nach dem Schalterverkauf der Marken z. B. durch Oxidation, Lichteinwirkung, Lösungsmittel sowie durch gezielte oder unbeabsichtigte chemische (auch biologische) Beeinflussung eingetretene Änderungen der Druckfarbe. Signifikant verfärbte Marken werden in der Regel nicht oder höher signiert. Für hochwertige Stücke können Befunde mit entsprechenden Angaben ausgestellt werden.

Lagerungs- und alterungsbedingte Veränderungen: Im normalen Licht unsichtbare Verfärbungen, insbesondere abgeschwächte Fluoreszenz, Spuren von optischen Aufhellern, Fotoecken-Aufbewahrung, die nur durch technische Hilfsmittel (z. B. UV-Licht) sichtbar gemacht werden können, stellen keinen Mangel dar. Lagerungs- und altersbedingte Veränderungen, z. B. Patina, Stockflecken, Ausbleichungen oder Verfärbungen, die im weißen Licht erkennbar sind, bedürfen einer differenzierten Betrachtung. Diese Veränderungen stellen nicht zwangsläufig einen Mangel dar.

Farbprobedrucke: siehe Probedrucke unter e) Probedrucke

Farbproben: siehe Probedrucke unter b) Andrucke

FDC: siehe Philatelistische Erzeugnisse

Feldbestimmung

Bei der Feldbestimmung zählt für die Bestimmung des Bogenfeldes einer Marke in der philatelistischen Zählweise unabhängig von Bogenrandbeschriftungen das aufrecht stehende Markenbild. Man zählt in waagerechter Richtung von links nach rechts, abweichend von der postalischen Zählweise von oben nach unten.

Frankaturarten

Das Wort "Porto" stammt aus dem Italienischen und bezeichnete ursprünglich das fast immer vom Empfänger zu zahlende Postbeförderungsentgelt. Eine vom Absender bezahlte Beförderungsleistung wurde "franco" oder "frei" genannt. Mit der Einführung der Briefmarke setzte sich die Vorausbezahlung durch den Absender allgemein durch. Dabei hat sich die Bedeutung des Begriffes "Porto" in der Umgangssprache geändert. "Porto" hat sich für das im allgemeinen vom Absender zu begleichende Dienstleistungsentgelt der Post eingebürgert. "Nachporto" meint ein erhöhtes Beförderungsentgelt, das vom Empfänger erhoben wird. Anders als in der klassischen Philatelie versteht man unter "Porto" gemeinhin das Entgelt (die Postgebühr) und unter "portogerecht" oder "portorichtig" eine dem Tarif genau entsprechende Freimachung. Auch der Ausdruck "Postgebühr" wird heute nach der Privatisierung der Post nicht mehr verwendet.

Einzelfrankatur (EF) portogerecht: Ein Postwertzeichen auf Ganzstück. Eine portogerechte Einzelfrankatur liegt vor, wenn das gesamte Porto der Postsendung oder ein entgeltpflichtiger Postdienst tarifgemäß durch eine Briefmarke abgegolten wird.

Mehrfachfrankatur (MeF) portogerecht: Mehrere gleiche Postwertzeichen auf Ganzstück. Eine portogerechte Mehrfachfrankatur liegt vor, wenn das gesamte Porto der Postsendung oder ein entgeltpflichtiger Postdienst tarifgemäß durch ausschließlich gleiche Briefmarken abgegolten wird. Mehrfachfrankaturen im grundsätzlichen Sinne liegen auch vor, wenn sich die Frankatur aus verschiedenen Unterarten der gleichen Briefmarke (z. B. gleiche Marken mit unterschiedlichen Zähnungen) zusammensetzt.

Mischfrankatur (MiF) portogerecht: Verschiedene Postwertzeichen oder verschiedene Freimachungsarten auf Ganzstück. Eine portogerechte Mischfrankatur liegt vor, wenn das gesamte Porto der Postsendung oder ein entgeltpflichtiger Postdienst tarifgemäß durch unterschiedliche Postwertzeichen oder verschiedene Freimachungsarten bei der Auflieferung oder Ausstellung abgegolten werden. Zu den Mischfrankaturen gehören demzufolge auch die Teil-Barfrankaturen.

Buntfrankatur: Eine Unterform der Mischfrankatur innerhalb einer Dauerserien- / Freimarkenausgabe ist die Buntfrankatur. Es handelt sich um eine Frankatur verschiedener Wertstufen oder Farben einer Ausgabe (Serie).

Barfrankatur (Barfreimachung): Falls das Porto für eine Postsendung oder für einen entgeltpflichtigen Postdienst ohne Verwendung von Postwertzeichen bei der Auflieferung bar bezahlt oder offiziell gestundet wird, handelt es sich um eine Barfrankatur. Barfrankaturen können etwa in Not- und Kriegszeiten in Ermangelung von Postwertzeichen erforderlich sein und beispielsweise in Form von Franco / "Gebühr bezahlt"-Stempeln und / oder handschriftlichen Vermerken auf dem Postgut dokumentiert werden. Barfrankaturen kommen vor auch als Maßnahme der Postautomation bei Einlieferungen von Massen-Sendungen (vorwiegend Drucksachen oder andere portobegünstigte Sendungsformen) in Form von Entgelt bezahlt / "Gebühr bezahlt"-Stempeln oder -Eindrucken (auch aus Freistempel- oder EDV-Stempelmaschinen). Tagesstempelabdrucke sind dann in der Regel nicht erforderlich. Falls lokal der Barfreimachungsvermerk durch Gebührenzettel, die nicht an das Postpublikum abgegeben wurden, angebracht wurde, handelt es sich prinzipiell um Barfrankaturen (z. B. Deutsche Lokalausgaben). Falls ein entgeltpflichtiger Postdienst oder das Porto für eine Postsendung teilweise durch Postwertzeichen und teilweise durch Barfrankierung abgegolten werden, handelt es sich um eine Teil-Barfrankatur.

Unterfrankatur: Unzureichend frankierte Ganzstücke, deren Frankatur nicht das gesamte Porto der Postsendung abdeckt, sind unterfrankiert. Vom Empfänger der Sendung wurde ein - in der Regel erhöhtes - Entgelt des Fehlbetrags ("Nachgebühr“) erhoben. Unterfrankierte Belege unterliegen bei Prüfung und Bewertung einer differenzierten Betrachtung.

Falls Postwertzeichen zu einem höheren als dem aufgedruckten Nominalwert zur Frankatur zugelassen waren, liegt keine Unterfrankatur, sondern eine portogerechte Frankatur vor.

Überfrankatur: Übersteigt bei einem Ganzstück der durch Postwertzeichen ausgewiesene Gesamtbetrag das tarifgemäße Porto für diese Postsendung, so ist das Ganzstück überfrankiert (siehe auch Briefstücke bzw. Sammler- und Händlerbriefe). Eine "erzwungene Überfrankatur" liegt vor, wenn das Porto für eine Postsendung oder das Entgelt für einen Postdienst durch die verausgabten Postwertzeichen nicht erreicht werden konnten. Überfrankierte Belege unterliegen bei Prüfung und Bewertung einer differenzierten Betrachtung.

Falls von einer Postverwaltung nach einer Portoreduktion Postwertzeichen (z.B. Ganzsachen) - verfügungsgemäß - zu einem geringeren Entgelt als zum ausgewiesenen Nominalwert offiziell an das Postpublikum abgegeben wurden, handelt es sich nicht um eine Überfrankatur, wenn das Postwertzeichen tarifgemäß zum Verkaufspreis verwendet wurde.

Reguläre Frankatur / Irreguläre Frankatur: Falls bei einem Ganzstück die Freimachung (Frankaturart und Postwertzeichen) in der Weise erfolgte, wie sie offiziell für den Aufgabezeitpunkt und den Aufgabeort verfügt war, zugelassen oder geduldet wurde, handelt es sich um eine reguläre Frankatur.Falls die Frankatur oder Teile davon aus Postwertzeichen bestehen, die am Aufgabeort nicht, nicht mehr oder noch nicht postgültig waren, handelt es sich um eine irreguläre Frankatur. Für diese Eingruppierung ist es zumeist unerheblich, ob das Ganzstück mit der irregulären Frankatur unbeanstandet befördert oder die nicht gültigen Postwertzeichen beanstandet wurden. Irreguläre Frankaturen unterliegen bei Prüfung und Bewertung einer differenzierten Betrachtung.

Ganzsachen

Ganzsachen sind Briefe, Karten und sonstige zur Verwendung im Postdienst vorgesehene Formulare miteingedrucktem Wertstempel bzw. Wertvermerk oder einem Stempelvermerk (Vorausentwertung), der vor dem postseitigen Verkauf angebracht sein muss.

Ganzsachen: siehe auch Postwertzeichen

Gebrauchte Ganzsachen: siehe auch Ganzstücke.

Ganzstücke (Belege)

Ganzstücke sind z. B. Briefe, Karten, Ganzsachen, Päckchenausschnitte, Paketkarten, Postanweisungen usw. sowie amtliche bzw. staatlich zur Verwendung im Kommunikationsverkehr autorisierte, aber auch von privater Seite hergestellte Formulare mit oder ohne aufgeklebten Postwertzeichen zur postalischen Verwendung.

Katalogisierung von Postwertzeichen: Hauptarten, Unterarten, Abarten

In Übereinstimmung mit den Bezeichnungen des Kohl-Briefmarken-Handbuches bzw. des "Neuen Handbuches der Briefmarkenkunde" sind Haupt- und Unterarten sowie Abarten zu unterscheiden.

Die Hauptart ist die in der Regel die vom Herausgeber beabsichtigte Ausführung eines Postwertzeichens.

Unterarten entstehen - beabsichtigt oder unbeabsichtigt - im Rahmen des Herstellungsauftrages. Unterarten können z. B. Farbtönungs-, Gummierungs-, Papier-, Wasserzeichen-, Zähnungs- sowie Zeichnungsunterschiede sein. Abarten sind in der Regel nicht beabsichtigte, nicht selten markante Abweichungen vom Herstellungsauftrag, die durch diesen nicht mehr gedeckt werden. Hierzu zählen zum Beispiel: Plattenfehler, ungezähnt oder teilgezähnt gebliebene Marken, Abweichungen der Farbe oder des Papiers, Stellung des Wasserzeichens, des Auf- oder Überdruckes, kopfstehende Bildteile, teilweise oder ganz fehlende Druckgänge und ähnliches. Diese Abarten finden sich regelmäßig wiederkehrend auf bestimmten Bogenfeldern oder Bogen einer Auflage oder Teilauflage.

Druckzufälligkeiten sind keine Abarten. Druckzufälligkeiten sind lediglich zufällig während der Herstellung entstanden und zeigen sich nur auf einzelnen Bogen oder geringen Teilen der Auflage, z. B. Farbverschmierungen, Rakelstriche, Punkte, Kleckse, Passer- und Aufdruckverschiebungen. In der Regel werden Druckzufälligkeiten nicht in MICHEL-Katalogen erfasst. Ihre Katalogisierung bleibt ggfls. Spezialwerken vorbehalten.

Im Laufe der Jahrzehnte wurden in den Katalogen Unterarten, Abarten und Druckzufälligkeiten notiert, deren Zuordnung nicht eindeutig geklärt war. Diese Katalogisierung wird vielfach aus historischen Gründen beibehalten.

Lagerungs- und alterungsbedingte Veränderungen

Im normalen Licht unsichtbare Verfärbungen, insbesondere abgeschwächte Fluoreszenz, Spuren von optischen Aufhellern, Fotoecken-Aufbewahrung, die nur durch technische Hilfsmittel (z. B. UV-Licht) sichtbar gemacht werden können, stellen keinen Mangel dar. Lagerungs- und altersbedingte Veränderungen, z. B. Patina, Stockflecken, Ausbleichungen oder Verfärbungen, die im weißen Licht erkennbar sind, bedürfen einer differenzierten Betrachtung. Diese Veränderungen stellen nicht zwangsläufig einen Mangel dar.

Makulatur

Makulaturdrucke (kurz "Makulatur" genannt) sind unbrauchbare Druckerzeugnisse, die infolge technischer Mängel, aber auch bei der Maschineneinrichtung während des Druckvorganges entstehen. Dazu gehören alle Abweichungen, welche die Marken zum eigentlichen postalischen Zweck unverwendbar machen. Makulatur wird in der Regel von der Druckerei vernichtet. Wenn nachweisbar Makulatur illegal in den Handel gelangt ist, wird diese nicht signiert oder attestiert.

Markenheftchen

Ein Markenheftchen ist eine Zusammenstellung von Briefmarken, bei der die Marken in einem oder mehreren Blättern gleicher und/oder verschiedener Wertstufen zusammengefasst verkauft werden. Je nach Ausführung können Zwischenblätter in Markenheftchen enthalten sein, die ein Zusammenkleben verhindern sollen und als Werbeträger genutzt werden können. Die Heftchenblätter sind im Markenheftchendeckel durch Klammerung, Klebung oder Nähung befestigt. Bei selbstklebenden Postwertzeichen sind diese direkt auf der als Markenheftchendeckel dienenden Unterlage aufgebracht. Markenheftchen werden in der Regel in (Zusammendruck-)Bogen, sog. Markenheftchenbogen, gedruckt, aus denen dann die einzelnen Markenheftchen konfektioniert werden. Dabei sind Zwischen- oder sog. Leerfelder möglich, die zuweilen auch als Zier- und Werbefelder gestaltet wurden. Die Randleisten von Markenheftchenbogen enthalten häufig Strichleisten der Druckfarben, außerdem drucktechnisch typische Vermerke, die meist bei der Markenheftchen-Produktion abgeschnitten werden, in selteneren Fällen aber auch noch auf dem Markenheftchenrand zu finden sind.

Maximumkarten

Als Maximumkarten bezeichnet man – streng genommen nur die – Ansichts-Postkarten, bei der auf der Bildseite eine Briefmarke mit gleichem Markenbild aufgeklebt ist und diese mit einem (motiv- oder anlassbezogenen (Sonder-)Stempel entwertet ist. Es handelt sich um philatelistische Ganzstücke. Weiter gefasste Definitionen lassen auch zur aufgeklebten Marke und Abstempelung passende, aber nicht bildgleiche (nicht analoge) Abbildungen auf der Maximumkarte zu. Je nach Anbieter unterscheidet man zwischen offiziell ("amtlich") oder privat veranlassten Maximumkarten.


Muster

Deutscher Begriff für Specimen (siehe dort), der in Form eines Stempels auf Vorlagestücken zur Ausgabe vorgesehener Postwertzeichen angebracht wurde. Diese "Muster" wurden der Presse und berechtigten Empfängerkreisen meist vor Ausgabe zur Information zugeschickt. Die Deutsche Post führte diese "Muster"-Stempel als Handstempel in verschiedener Form und Ausführung bis Ende 2002. Sie werden grundsätzlich nicht geprüft.

Neudrucke und Nachdrucke

Neudrucke sind nur solche Drucke vom unveränderten Originaldruckmedium (Druckstein, Druckplatte, Klischee usw.), die im gleichen Druckverfahren wie die Originale nach endgültiger Einstellung des Drucks dieser Postwertzeichen und in der Regel nach Ablauf der Gültigkeit hergestellt worden sind. Neudrucke können auch in anderen Farben als die Originale hergestellt werden.

Private Neudrucke müssen als solche gekennzeichnet sein, sonst handelt es sich um Fälschungen.

Markendrucke, die nach Ablauf der Gültigkeit gleichwertiger Postwertzeichen in anderen Druckverfahren oder von einem teils abweichend gestalteten Druckmedium, das so nicht von dem autorisierten Herausgeber bei der Originalauflage eingesetzt wurde, sind Nachdrucke. Nachdrucke, die von privater Seite hergestellt und nicht als Faksimile gekennzeichnet sind, werden als Fälschungen gekennzeichnet.

Neudrucke und Nachdrucke werden bei der Prüfung als solche gekennzeichnet.

Numisbriefe/-blätter: siehe Philatelistische Erzeugnisse

Philatelistische Erzeugnisse

Philatelistische Erzeugnisse sind von amtlicher bzw. staatlich autorisierter oder privater Seite zu Sammelzwecken hergestellte Produkte mit Postwertzeichen wie z. B. postalisch nicht beförderte Ersttagsumschläge (FDC's), Ersttagsblätter, Maximumkarten, Numisbriefe, Erinnerungs- und Gedenkblätter, Jahrbücher, "presentation packs" und ähnliches.

FDC: Diese Abkürzung steht für den englischen Begriff "First Day Cover" und bedeutet korrekt übersetzt Ersttagsumschlag (umgangssprachlich Ersttagsbrief). Es kann sich dabei um einen Brief (siehe dort) oder einphilatelistisches Erzeugnis (siehe dort) handeln. Der FDC ist mit Briefmarken frankiert, die am ersten Tag ihrer Gültigkeit mit einem Tages-, Sonder- oder speziell dafür geschaffenen Ersttags-(Sonder-)Stempel entwertet wurden. Man unterscheidet zwischen von der Post oder einem zur Postdienstleistung autorisierten Herausgeber und privat hergestellten FDC´s.

ETB: Diese Abkürzung bedeutet "Ersttagsblatt" und bezeichnet ein philatelistisches Erzeugnis, das mit Postwertzeichen, einer zugehörigen Ersttagsabstempelung und auf den Ausgabeanlass bezogenen Erläuterung und / oder Illustration versehen ist. Ein Ersttagsblatt ist nicht zur Beförderung auf dem Postweg vorgesehen.

Numisbriefe/blätter sind in der Regel Kombinationen philatelistischer Ersttags- oder anlassbezogener Sonderumschläge bzw. -blätter, bei denen eine zur Marke(nausgabe) passende (Sonder-)Münze oder Medaille auf dem Briefumschlag/Blatt (in einem Klarsichtfenster) integriert wurde. Es handelt sich um eine Verkaufsform philatelistischer Erzeugnisse, die entweder von offizieller (z. B. der Post) oder von privater Seite gefertigt und verkauft werden.

Postwertzeichen

Postwertzeichen sind von einer zur Wahrnehmung des Postdienstes autorisierten Stelle (staatliche Behörde, Postverwaltung, lizenziertes privates Unternehmen) oder in deren Auftrag hergestellte und herausgegebene Marken und Ganzsachen, die

a) als Quittung für eine bestimmte postalische Leistung (einschließlich der Verwendung im Innendienst), oder b) als Bestätigung der Postgebührenfreiheit (z. B. Portofreiheitsmarken, Feldpostmarken), oder c) als Voraussetzung der Zulassung zur Postbeförderung (z. B. Zwangssteuermarken, Nachportomarken, Feldpostzulassungsmarken)

dienen.

Wenn Postämter Marken oder Gebührenzettel unter besonderen Bedingungen herstellen oder herstellen lassen (Lokal- oder Notausgaben), liegt ein Postwertzeichen vor, wenn dessen bedarfsmäßige Verwendung nachgewiesen ist oder wenn eine die Posthoheit wahrnehmende Autorität diese Ausgabe sanktioniert hat.

Postwertzeichen sind ferner Freimarken, die in Wertzeichendruckern hergestellt werden, Freistempel (Post- und Absenderfreistempel, Internetfrankaturen) sowie Internationale Antwortscheine (IAS).

Privatpostmarken werden ebenfalls als Postwertzeichen bezeichnet, solange sie von einer staatlich konzessionierten Privatposteinrichtung verausgabt werden. Voraussetzung ist ausdrücklich eine staatliche Anerkennung und Zulassung zur Ausübung eines Postbetriebes mit Annahme, Weiterführung und Zustellung von Postsendungen von und an jedermann. Dabei kann dieser Postdienst regional oder lokal beschränkt sein.

Keine Postwertzeichen sind Hinweiszettel, die keine Voraussetzung für die Zulassung zur Postbeförderung darstellen, sondern lediglich Hinweise für die postalische Behandlung von Sendungen geben (z. B. Einschreiben, Express, Luftpost, "Gebühr bezahlt Empfänger" usw.).

Ohne Vorliegen einer autorisierten Postlizenz sind von privater Seite hergestellte Marken keine Postwertzeichen, sondern Vignetten.

Probedrucke, Essays, usw.

Diese Produkte aus den Vorstufen der Postwertzeichenherstellung sind keine Postwertzeichen, da sie grundsätzlich nicht zur postalischen Verwendung bestimmt sind. Sie können in ihren Formaten schwanken. Dazu gehören:

a) Entwürfe für neu auszugebende Postwertzeichen, die meist größer als die endgültigen Marken sind und gezeichnet oder im privaten Auftrag des Gestalters gedruckt werden (private Essays). b) Andrucke sind Drucke, die meist auf unterschiedlichen Papieren vor Beginn des eigentlichen Markendrucks hergestellt werden, um die Druckmaschine nebst Farbwerken auf ihre ordentliche Funktion und die Druckform auf Sauberkeit usw. zu überprüfen. Hierzu gehören auch Phasendrucke beim Mehrfarbendruck. c) Maschinenproben dienen im Unterschied zu den Andrucken nicht der unmittelbaren Vorbereitung des Drucks bestimmter Postwertzeichen, sondern lediglich der Erprobung insbesondere neuer oder reparierter Druckmaschinen durch Herstellung markenähnlicher Drucke. Dazu können eigens dafür hergestellte oder aber auch Druckformen früherer Markenausgaben in unveränderter oder veränderter Form verwendet werden. d) Essays sind im postalischen Auftrag hergestellte Vorlagen in abweichender Zeichnung, um unter den eingeholten Entwürfen für neue Postwertzeichen die am besten geeigneten zu finden. e) Probedrucke sind letzte Versuchsdrucke vor Beginn des eigentlichen Auflagendrucks zwecks nochmaliger Überprüfung der Druckform und Farbwirkung und zeigen die endgültige Zeichnung (gegebenenfalls in einer anderen Farbe, Wertstufe, einem anderen Druckverfahren oder einer anderen Druckausführung). Zu den Probedrucken zählen auch alle Kontrollabzüge, die während der Herstellung der Urstempel bzw. des Stichs für die endgültige Druckform von den Graveuren bzw. Stechern angefertigt werden. f) Postwertzeichendrucke, die zur Ausgabe als Postwertzeichen vorgesehen waren, aber aus unvorhersehbaren Gründen (häufig aus politischen oder gestaltungstechnischen Gründen) vor Ausgabe zurückgezogen wurden, gelten als "nicht zur Ausgabe gelangt". Sie werden in Katalogen unter einer gesonderten (römischen) Nummerierung als Postwertzeichendrucke aufgeführt.

Die genannten Vorstufen b) bis f) werden mit Attesten oder Befunden versehen.

Randfeldbesonderheiten

Unbedruckte oder bedruckte, vierseitig gezähnte Randfelder in Markengröße sind meist durch ungenaues Zerschneiden eines Druckbogens entstanden.

Rückseitiger Druck Abklatsch

Rückseitiger Druck entsteht sowohl durch sparsamkeitsbedingte nochmalige Verwendung zu schwach bedruckter Bogen (z. B. Österreich, Ausgabe 1850) als auch nach beidseitiger Verwendung eines frisch bedruckten Vorlaufbogens, der mit der bedruckten Seite nach unten nochmals verwendet wurde und dabei einen Teil der Farbe an den Gegendruckzylinder abgab. Bei rückseitigem Druck erscheint das Markenbild auf der Rückseite in der Regel nur schwach, jedoch in der normalen Stellung. Rückseitige Drucke (auch Aufdrucke) werden in der Regel mit Befunden oder Attesten versehen.

Abklatsche entstehen dann, wenn bei Leerlauf der Maschine Farbe unmittelbar an den Druckzylinder abgegeben wird und sich auf der Rückseite des nächsten durchlaufenden Bogens abschlägt. Abklatsche zeigen das Markenbild oder Teile davon spiegelverkehrt. Es handelt sich um Zufälligkeiten; sie werden nicht signiert.

Sammler- und Händlerbriefe

Sammler- und Händlerbriefe sind keine Bedarfsbriefe, sondern Ganzstücke, die zwar die Merkmale einer ordnungsgemäßen postalischen Behandlung tragen, aber überwiegend zu Sammelzwecken hergestellt wurden. Hierzu zählen auch Ganzstücke zur Dokumentation technologischer oder postalischer Innovationen, Stempelbelege, Beförderungsflüge und ähnliches. Diese Ganzstücke können auch überfrankiert sein.

Specimen

Dieser aus dem lateinischen herrührende Begriff für "Probestück" oder "Muster" bezeichnet Postwertzeichen, die mit einem gleichlautenden Stempel oder Aufdruck, als Vorlagestücke für den Weltpostverein, die Presse, Firmen oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gekennzeichnet werden. Ersatzweise findet man je nach Land und Tradition auch andere Begriffe, wie z. B. "MUSTER", "Muestra" oder "Cancelled" bzw. einfache Formen der Vor-Entwertung durch Strich(e), Kreuze, Balkung u. dgl. Specimen sind keine gültigen Postwertzeichen, sondern Vorlageexemplare der zur Ausgabe vorgesehenen Postwertzeichen. Derartige Aufdrucke werden nur in Ausnahmefällen geprüft.

Trennungsarten

In der Philatelie werden als geschnitten nur solche Marken bezeichnet, die amtlich und regulär ohne Durchstich, ohne Zähnung bzw. ohne Durchstanzung ausgegeben wurden.

Die häufigste Trennungsart bei der Postwertzeichenherstellung ist die Zähnung. Je nach Herstellungsmethode bezeichnet man die Zähnung als Linien-, Kamm-, Kasten-, Stanz- oder Schleifperforation.

Bei durchstochenen Marken wird mittels feiner Messer das Papier zwischen den Markenreihen teilweise eingeschnitten, so dass Papierbrücken zwischen den einzelnen Schnitten stehen bleiben. Durchsticharten: Linien-, Punkt-, Zickzack-, Sägezahn- und Bogendurchstiche, vereinzelt farbig unterlegt. Bedingt durch die Herstellungsart bringt der Trennungsvorgang mit sich, dass an die Beschaffenheit des Durchstichs nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden können wie an die Zähnung bei gezähnten Marken. Die Trennung wird in der Regel unsauber und ungenau sein. Deshalb hat man trotz des Durchstichs eine Trennung mit der Schere vorgenommen. Soweit die Scherentrennung außerhalb von Markenbild und Durchstich liegt, gilt diese Trennung als einwandfrei. Durchstiche auf private Veranlassung werden in der Regel nicht geprüft.

Bei der Schleifperforation wird die fertig bedruckte Papierbahn passgenau auf einem Schablonenzylinder (Pinnzylinder) angepresst und durch ein sehr schnell rotierendes Vielfachmesser (Fräse) die Zähnung angebracht.

Bei der Stanzperforation wird die Papierbahn über einen Stanzzylinder (Perforationsstanze) geführt und durch einen Gegendruckzylinder die Wellenstanzung angebracht. Anschließend wird die Papierbahn in ein zweites Werk eingeführt, in dem die Produkte (z. B. Markenheftchen) ausgestanzt werden. Die Trennung kann je nach Sammelgebiet oder Ausgabe von unterschiedlicher Qualität sein. Eine Trennung, die bei einem Sammelgebiet oder einer Ausgabe als einwandfrei zu klassifizieren ist, kann bei einem anderem Sammelgebiet als mangelhaft zu bewerten sein. Die Aufgabe des Prüfers ist es, diese Besonderheiten bei der Prüfung entsprechend zu berücksichtigen.

Als Verzähnung bezeichnet man eine signifikante Versetzung der Zähnung bzw. des Durchstiches in das Markenbild. Es handelt sich um eine Zufälligkeit (siehe → dort).

Versehentlich nicht gezähnte, nicht durchstochene bzw. ungestanzte Marken werden als ungezähnt, undurchstochen bzw. undurchstanzt bezeichnet und als Abarten katalogisiert. Sie müssen so breite Ränder aufweisen, dass eine Verwechslung mit der gezähnten, durchstochenen bzw. durchstanzten Ausgabe ausgeschlossen ist. Bei teilgezähnten oder teilweise undurchstochenen Postwertzeichen sollte der volle Bogenrand bzw. die vollständige Nachbarmarke vorhanden sein.

Ungestempelte Postwertzeichen

Postwertzeichen, die keine postseitige Entwertung erfuhren, bezeichnet man in ihrer Gesamtheit alsungestempelt.

Als postfrisch mit Originalgummierung (kurz "postfrisch" genannt) gelten ungestempelte Marken, deren Gummierung nicht verändert wurde und dem Originalzustand unter Berücksichtung eines natürlichen Alterungsprozesses entspricht. Geringe Finger- oder Griffspuren beeinträchtigen in der Regel diesen Zustand nicht. Im Prüfwesen erfolgt die Signierung von Marken seit weit über hundert Jahren und wird auch in Zukunft bei der weitaus überwiegenden Anzahl der Marken unverzichtbar sein. Prüf- oder Eigentumszeichen gelten nicht als Veränderung des postfrischen Zustandes.

Herstellungsbedingte Gummibeeinträchtigungen sind kein Mangel. Eine private Bleistiftsignatur auf postfrischen Marken stellt keinen Mangel dar. Sie wird nur bei der Beschreibung erwähnt.

Ungebrauchte Marken sind ungestempelte Marken, die Originalgummierung mit Falz, Falzspur oder Haftspuren haben. Hierzu zählen auch entfalzte Marken.

Marken ohne Gummierungen oder mit Teilgummierung werden als "ungestempelt" bezeichnet. Wertmäßig sind ihnen nachgummierte Marken gleichzustellen, auch wenn es sich hier um eine Verfälschung handelt.

Postwertzeichen, die ohne Gummierung verausgabt wurden, sind in dieser Form vollwertig. Postwertzeichen, die mit Teilgummierung verausgabt wurden, gelten dann als postfrisch, wenn der gummierte Teil postfrisch und der ungummierte Teil in unbehandelter Erhaltung vorliegt.

Selbstklebende Postwertzeichen sind postfrisch, wenn sie auf der Trägerfolie kleben. Änderungen dieser Definition sind aufgrund zukünftiger Zustandsänderungen des Klebstoffes nicht auszuschließen.

Verzähnung: siehe → Trennungsarten

Bund Philatelistischer Prüfer e. V.