Warenbegleitbriefe

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Warenbegleitbriefe fĂŒr den Transport von Waren und Geldpost auf dem ZĂŒrichsee vor der Eisenbahnsera im 19. Jahrhundert.


Der abgebildete Begleitbrief aus dem Jahre 1857 trĂ€gt den Vermerk: Durch Schiffleute im Lohn, sodann den ovalen blauen Stempel BestĂ€terey in ZĂŒrich. Bei den BestĂ€tern handelte es sich um zwei je auf 6 Jahre gewĂ€hlte Beamte. Ihre Aufgabe ist in der "Kauf und Waghaus-Ordnung" vom 14. Brachmonat (Juni) 1834 unter Paragraph 17 wie folgt festgehalten: "Die BestĂ€ter haben eine genaue Controle sowohl ĂŒber die ab- als aufzuladenden GĂŒter und die dabei zu beziehenden Taxen zu fĂŒhren. Sie sind verpflichtet, denjenigen Kaufleuten welche in der Stadt Comptoirs halten, soviel persönlich von den jeweiligen Verladungs-Gelegenheiten nach den benachbarten LĂ€ndern, sowohl als nach den Handels-StĂ€dten der Schweiz mit möglichster Beförderung jedesmal Anzeige zu machen. Der Regel nach, und abwechselnd, soll der eine BestĂ€ter in der grossen Stadt und der andere in der kleinen Stadt Rapport machen. Ihnen liegt ob dafĂŒr zu sorgen, dass die Fuhrleute die Fracht möglich billig ansetzen, die Frachtbriefe von ankommenden Waren bei den Kaufleuten abzugeben, die Frachten einzuziehen und dem Fuhrmann zu Handen zu stellen. Nach Ankunft von Fuhrleuten, die hier aufladen, alsobald bei den in der Stadt wohnenden Kaufleuten den Umgang zu machen, die Frachtbriefe bei denselben abzuholen, die Ladkarten auszu- fertigen und den Fuhrleuten ausfĂŒhrliche Rechnung zuzustellen. Die Besoldung des BestĂ€ter-Amtes betrĂ€gt fĂŒr alles Gut 1 kr. pro Centner fĂŒr das Abladen und 2 kr. fĂŒr das Aufladen. Diese Einnahmen werden in eine gemeinsame Kasse gesammelt, und nachdem aus derselben die jĂ€hrlichen sĂ€mtlichen Bureau-kosten und Löhne der Unter-Bediensteten bestritten worden, wird der Ueberrest zu gleichen Teilen unter die beiden BestĂ€ter verteilt." Als Illustration der Geldsendungen zeigen wir einen Begleitbrief fĂŒr eine solche Sendung aus dem Jahre 1829. Sie ist vom