Telegrafenmarken: Unterschied zwischen den Versionen

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bei der Einführung der Telegraphenmarken gab es keinen Worttarif sonern ein sogennanten Gruppentarif. Die minimagebühr bezog sich auf 20 Worte, für jede 10 Worte mehr erhöhte sich die Taxe um die Hälfte der Grundgebühr.
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Bei der Einführung der Telegraphenmarken gab es keinen Worttarif sonern ein sogennanten Gruppentarif. Die minimagebühr bezog sich auf 20 Worte, für jede 10 Worte mehr erhöhte sich die Taxe um die Hälfte der Grundgebühr.
  
 
Aus dem nebenstehenden Tarif ist ersichtlich, dass es keine Frankenbruchteiel unter 25 Rp gab. So wurden am 1. Januar 1868 dementsprechend nur Marken zu 25 Rp., 50Rp., 1 Fr. und 3 fr. ausgegeben, da mit ihnen alle Gebührenmöglichkeiten abgedeckt waren.
 
Aus dem nebenstehenden Tarif ist ersichtlich, dass es keine Frankenbruchteiel unter 25 Rp gab. So wurden am 1. Januar 1868 dementsprechend nur Marken zu 25 Rp., 50Rp., 1 Fr. und 3 fr. ausgegeben, da mit ihnen alle Gebührenmöglichkeiten abgedeckt waren.

Version vom 25. Mai 2012, 18:42 Uhr

Telegrafenmarken wurden verwendet .......

Als im Jahr 1867 die Herabsetzung der Telegrafengebühr im Innern der Schweiz diskutiert wurde, suchte man, um die finanzielle Lage der Telegraphenverwaltung nicht zu gefährden, Möglichkeiten die Selbstkoste für das Telegramm zu reduzieren und Vereinfachungen und Sparmaßnahmen durchzuführen, die mit einem guten Dienstablauf vereinbar waren.

Eine dieser Dienstvereinfachungen und zugleich eine Annehmlichkeit des Publikums war die Einführung von besonderen Marken für die Frankierung der Telegramme. Auf diese Weise brauchte das Publikum nicht mehr jedes Telegramm einzeln am Schalter zu bezahlen; die fortwährend kleinen Auslagen wurden vermieden und zugleich die Übermittlung der Telegramme an das Bureau durch Boten oder durch die Post erleichtert. Dadurch, dass die detaillierte Rechnungsführung für jedes Telegramm durch den einfachen Verkauf der Telegraphenmarken ersetzt wurde, entlastete man die Verwaltung.

Auf Antrag des Postdepartement wurde deshalb mit Bundesratsbeschluss vom 27.2 1867 die Frankierung der Telegramme mittels besonderer Telegraphenmarken genehmigt und das Postdepartement beauftragt, die Telegraphenmarken herstellen zu lassen, die verschiedenen Wertstufen festzusetzen und das Datum ihrer Herausgabe an das Publikum zu bestimmen.

Die Lieferung der Marken wurde von der Telegraphenverwaltung zuerst Herrn Alb. Escher, Münzdirektor in Bern, welcher auch die Postmarken auf eigene Rechnung herstellte, und später der von ihm gegründeten „mechanischen Brief-Couverts-und-Marken-Fabrik“ in Bern übertragen.

Die Zeichnung zu den Telegraphenmarken wurde von der Telegraphendirektion selbst entworfen. Den Originalstempel und die Gebrauchsstempel ließ Herr Escher herstellen. Die Telegraphenmarken wurden nach dem auch bei den damaligen Freimarken gebräuchlichen Verfahren des Farben-Reliefdrucks hergestellt, mit dem Unterschied, dass für die ersteren, weil zweifarbig, das Doppeldruck-Verfahren gewählt werden musste. Die Telegraphenmarken haben die Form eines Hochrechtecks von genau gleichen Dimensionen wie die Briefmarken, mit Zähnung 11½:11½ und sind auf Papier mit trocken eingepresstem Kontrollzeichen gedruckt. Die Zeichnung ist für alle Wertstufen gleich und zeigt als Mittelstück das weiße Kreuz im roten, damaszierten Feld in verschiedenfarbiger Einfassung mit der Umschrift TELEGRAPHIE. Ein kleines, ovales Schildchen an der Basis des roten Wappenfeldes trägt die Wertangabe und die abgekürzte Münzbezeichnung.

1. Ausgabe (1.1.1868)


Übersicht über die Taxen mit den europäischen Ländern am 1. Januar 1868

Bei der Einführung der Telegraphenmarken gab es keinen Worttarif sonern ein sogennanten Gruppentarif. Die minimagebühr bezog sich auf 20 Worte, für jede 10 Worte mehr erhöhte sich die Taxe um die Hälfte der Grundgebühr.

Aus dem nebenstehenden Tarif ist ersichtlich, dass es keine Frankenbruchteiel unter 25 Rp gab. So wurden am 1. Januar 1868 dementsprechend nur Marken zu 25 Rp., 50Rp., 1 Fr. und 3 fr. ausgegeben, da mit ihnen alle Gebührenmöglichkeiten abgedeckt waren.

2. Ausgabe (1.1.1869)


Das Bedürfnis nach einer höheren Wertstufe zur Deckung der Gebühren für außereuropäische Telegramme führte dazu, dass mit Bundesratsbeschluss vom 25.11.1868 das Postdepartement ermächtigt wurde eine neue Telegraphenmarke mit der Wertstufe 20 Fr. heraus zugegeben. Dieser Wert kommt mit roten oder rosa Wappen nicht vor. Dies könnte darauf zurück zu führen sein, dass die Vorräte an Marken mit karminrotem Wappen bis zur Einführung des Faserpapiers ausreichten, oder dass der Lieferant trotz dem Wechsel der Farbe 1877 die haltbare karminrote zum Druck des Höchstwertes weiterverwendete.

3. Ausgabe (1874)


Das zur Erschwerung von Fälschungen gewählte Druckverfahren (Anwendung von Metallstaub statt Farbendruck) für den ursprünglichen Höchstwert von 3 Fr., erscheint keine befriedigende Ergebnisse im Bezug auf die Abstempelung ergeben zu haben, denn am 5.Oktober 1874 wurden die Telegraphenbureaus davon in Kenntnis gesetzt, dass die Bronze durch eine gewöhnliche braune Farbe ersetzt werde. Dies wurde damit begründet, dass auf den bronzierten Marken keine deutliche, sofort erkennbare Abstempelung erzielt werden konnte.

4. Ausgabe (1877)


Am 1. Januar 1877 trat ein auf dem Worttarifsystem basierender telegraphenvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland in Kraft. Die Gebühr bestand nach diesem Vertrag für die die zwischen der Schweiz und Deutschland ausgewechselte Telegramme aus einer Grundtaxe von 40 Pf. (50 Cts.) und eine Worttaxe von 5 Pf. (6½ Cts.) und betrug demnach:

für ein Telegramm von 2 Worten 65 Cts.
für ein Telegramm von 3 Worten 70 Cts.
für ein Telegramm von 4 Worten 75 Cts.
für ein Telegramm von 5 Worten 85 Cts.
für ein Telegramm von 6 Worten 95 Cts.
usw., unter Aufrundung der Taxe auf 5 Rp.

Dieser Tarif machte die Ausgabe von zwei neuen Werten zu 5 und 10 Rp. Notwendig. Bei der Bewilligung der Herausgabe wurde auch eine Farbänderung des Wappens vorgenommen. An Stelle der guten sehr haltbaren karminroten Farbe gelangte eine flüchtige, rote Farbe zur Verwendung, welche z.B. unter Einfluss der Sonnenstrahlung vollständig verblasste. Der Grund dieser Farbänderung lässt sich aus den zuständigen Akten nicht entnehmen.

5. Ausgabe (1881)


Auch für die Telegraphenmarken gelangte ab 1881 das Faserpapier zu Anwendung. Das Wappen ist meistens blassrosa, bei den letzten Auflagen aber ausgesprochen rot. Nach Abschaffung der Telegraphenmarken beliefen sich die Restbestände noch auf:

625565 Stück zu 5 Cts.
754078 Stück zu 10 Cts.
305029 Stück zu 25 Cts.
855127 Stück zu 50 Cts.
117187 Stück zu 1 Fr.
313763 Stück zu 3 Fr.
95224 Stück zu 20 Fr.

Dieser Restbestand wurde im Jahre 1887 en bloc für 2225 Fr. (Wert der Herstellungskosten) verkauft. Da die Einführung der Telegraphenmarken weder eine Dienstvereinfachung für die Verwaltung brachte noch einen großen Anklang beim Publikum gefunden hatte, wurde in der Bundesratssitzung vom 5. Februar 1886 beschlossen, den Verkauf von Telegraphenmarken zum 1.Oktober 1886 einzustellen. Bis einschließlich 31.12 1886 konnten die Telegraphenmarken noch gegen Bargeld eingetauscht werden.

1952 Gedenkblatt


1952 wurde ein Gedenkblatt zum hundertjährigen Jubiläum des elektrischen Nachrichtenwesens in der Schweiz herausgegeben.

Stempel


Achteckstempel

Entwürfe und Probedrucke


Nach dem Beschluss zur Herausgabe von Telegraphenmarken, lies die Telegraphendirektion von einem ihrer Beamten einige Entwürfe anzufertigen. Die Entwürfe sind im Nachlass von Albert Escher gefunden worden. Es handelt sich um zwei sechseckige Bleistiftzeichnungen(), ähnlich den damaligen belgischen Telegraphenmarken, und um eine in blau und rot gehaltene Tintenzeichnung (). Die letztere wurde von Herrn Escher für die Ausführung der Marken gewählt. Der Graveur des Urstempels ist unbekannt, kann jedoch vermutlich in der Münze gesucht werden. Die Telegraphenmarken wurden mit messingenen, duch Prägung erzeugten Druckstöcken gedruckt. Dies bedeutet, dass vom Entwurf bis zum Druckstock für Umrahmung und Wappen benötigt wurden: Ein Originalstempel aus Stahl, negativ gestochen; eine Matrize durch Absenkung auf dem Prägestock geschaffen. Mit der gehärteten Matrize werden durch absenken patrizen geschaffen, auf welchen die Wertziffer eingestochen wird. Benötigt wurden sieben patrizen (für jeden Wert eine) und eine einzige für das Wappen. Aus den patrizen erhält man wiederum durch Absenken, die für den Druck bestimmten Gebrauchsstempel aus Messing. Verzeichnis der bekannten Probedrucke:

  • Proben der Urstempel
Schwarz, nur Umrahmung
Braun, Wappen karmin
Blau, Wappen karmin
Karmin, Wappen blau
  • Proben der Druckstöcke(ungezähnt)
Wappen alein, karmin oder blau
50 Cts. Blau, nur Umrahmung
1 Fr. blau, nur Umrahmung
25 Cts blau, Wappen karmin
50Cts. orange, Wappen karmin
50Cts. braun, Wappen karmin
1 Fr. karmin, Wappen golden
1 Fr. braun, Wappen karmin
1 Fr. orange, Wappen karmin
  • Farbproben (gezähnt)
50Cts. grau und karmin
50Cts. blau und karmin
50Cts. grün und karmin
50Cts. golden und karmin
1 Fr. grau und karmin
1 Fr. blau und karmin
1 Fr. braun und karmin
1 Fr. schwarz und karmin
20 Fr. rosa und karmin
20 Fr. rosa und karmin, ungezähnt, auf Papier mit Kontrollzeichen

Die meisten in Sammlungen oder im Handel anzutreffenden Essais sind keine eigentlichen Essais, sondern Ausschnitte aus Zurichtebogen auf gewöhnlichem Papier. Die Essais stammen aus dem Jahre 1867 und haben die Farben der ersten Auflage der Telegraphenmarken (Wappen karmin). Die Ausschnitte aus den Zurichtebögen besitzen die Farbe der Letzten Jahre der Telegraphenmarken, haben ein rosa oder rotes Wappen und stammen von abgestumpften Gebrauchsstempeln (vor allem erkenntlich in den Ecken).

Quellen

Zumstein: Die Briefmarken der Schweiz, 1924, S.393-401