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[[Datei:Telegrafenmarken 4.Ausgabe.jpg|miniatur|hochkant 1.2|Ausgabe 1877]]
 
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Am 1. Januar 1877 trat ein auf dem Worttarifsystem basierender telegraphenvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland in Kraft. Die Gebühr bestand nach diesem Vertrag für die die zwischen der Schweiz  und Deutschland ausgewechselte [[Telegramme]] aus einer Grundtaxe von 40 Pf. (50 Cts.) und eine Worttaxe von 5 Pf. (6½ Cts.) und betrug demnach:
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Am 1. Januar 1877 trat ein auf dem Worttarifsystem basierender telegraphenvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland in Kraft. Die Gebühr bestand nach diesem Vertrag für die die zwischen der Schweiz  und Deutschland ausgewechselte Telegramme aus einer Grundtaxe von 40 Pf. (50 Cts.) und eine Worttaxe von 5 Pf. (6½ Cts.) und betrug demnach:
 
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Dieser Tarif machte die Ausgabe von zwei neuen Werten zu 5 und 10 Rp. Notwendig. Bei der Bewilligung der Herausgabe wurde auch eine Farbänderung des Wappens vorgenommen. An Stelle der guten sehr haltbaren karminroten Farbe gelangte eine flüchtige, rote Farbe zur Verwendung, welche z.B. unter Einfluss der Sonnenstrahlung vollständig verblasste. Der Grund dieser Farbänderung lässt sich aus den zuständigen Akten nicht entnehmen.
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Dieser Tarif machte die Ausgabe von zwei neuen Werten zu 5 und 10 Rp. Notwendig. Bei der Bewilligung der Herausgabe wurde auch eine Farbänderung des Wappens vorgenommen. An Stelle der guten sehr haltbaren karminroten Farbe gelangte eine flüchtige, rote Farbe zur Verwendung, welche z.B. unter Einfluss der Sonnenstrahlung vollständig verblasste. Der Grund dieser Farbänderung lässt sich aus den zuständigen Akten nicht entnehmen.  
 
 
 
== 5. Ausgabe (1881) ==
 
== 5. Ausgabe (1881) ==
  
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