Nachdruck

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mit Genehmigung der Post Damit bezeichnet man alle Drucke unter Verwendung mehr oder weniger verĂ€nderter originaler Druckstöcke, die im Auftrag von HĂ€ndlerorganisationen, Vereinen oder Privaten mit Genehmigung der Post nachgedruckt wurden. D.h. die Post war nicht der direkte Hersteller der Marken, sondern hat fĂŒr die Herstellung nur die Genehmigung erteilt.

ohne Genehmigung der Post Das sind Drucke, die von HĂ€ndlern, Organisationen aller Art oder Privaten durch Reproduktion von Originalmarken erstellt werden. Diese mĂŒssen min. 1/3 grĂ¶ĂŸer oder kleiner als die Originale sein, oder auf andere Art und Weise die Verwechslungen mit gĂŒltigen Postwertzeichen ausschließen.