Muster ohne Wert

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Rayon

Strubel

Warenmuster wurden bis auf das Gewicht von einem Pfund (500gr.) wie Briefe befördert, mussten aber nach dem Tarif der Fahrpost (Packetpost) taxiert werden. GemĂ€ss Gesetz unterstanden die Muster-Sendungen also den Fahrpost-Tarifen, wurden jedoch bis zu einem Gewicht von 500gr. mit der Briefpost befördert. FĂŒr diese beschleunigten Transporte galten de Mindest-Fahrposttaxen, wie sie bereits fĂŒr schwere Briefe und Schriftpakete genannt worden sind.

Taxen fĂŒr Warenmuster bis 500gr. gemĂ€ss Posttaxengesetz von 1851

Gewicht:                       bis 500gr.
Distanzen:     
bis 10 h (48 km):              15 Rp.
von 10 bis 25 h (120 km):      30 Rp.
von 25 bis 40 h (192 km):      45 Rp.
ĂŒber 40 h:                     60 Rp.

Diese Auflistung zeigt, dass die Tarife fĂŒr Muster-ohne-Wert-Sendungen von geringerem Gewicht und fĂŒr weite Distanzen viel höher als die Taxe fĂŒr gewöhnliche Briefe und somit fĂŒr den Absender stark nachteilig waren.

Ein Beispiel mach dies verdeutlichen.
Bei einem minimalen Gewicht von 1/2 Lot fĂŒr eine Distanz von 40 Wegstunden, betrug die Briefposttaxe 15Rp., die Fahrposttaxe jedoch 60Rp. Erst ab einem Gewicht von 3 bis 3 1/2 Lot (7. Gewichtsstufe) waren die Taxen fĂŒr Briefe und Muster-Sendungen fĂŒr die Distanz von 40 Wegstunden, gleich hoch. Eine solche Benachteiligung war aber nicht beabsichtigt, im Gegenteil war der Bundesrat immer bestrebt, den wirtschaftlichen Verkehr durch einen billigen und schnellen Transport von Warenmustern zu fördern. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Postbeamten in vielen FĂ€llen leichtgewichtige Warenproben entgegen dem Gesetz mit den tieferen Brieftaxen belasteten.

Mit dem neuen Posttaxen-Gesetz von 1862 sollte diese Praxis per 1. Juni 1862 ihre offizielle Anerkennung finden.


Sitzende Helevtia