Muster ohne Wert

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Strubel

Warenmuster wurden bis auf das Gewicht von einem Pfund (500gr.) wie Briefe befördert, mussten aber nach dem Tarif der Fahrpost (Packetpost) taxiert werden. GemĂ€ss Gesetz unterstanden die Muster-Sendungen also den Fahrpost-Tarifen, wurden jedoch bis zu einem Gewicht von 500gr. mit der Briefpost befördert. FĂŒr diese beschleunigten Transporte galten de Mindest-Fahrposttaxen, wie sie bereits fĂŒr schwere Briefe und Schriftpakete genannt worden sind.

Taxen fĂŒr Warenmuster bis 500gr. gemĂ€ss Posttaxengesetz von 1851

Gewicht:                       bis 500gr.
Distanzen:     
bis 10 h (48 km):              15 Rp.
von 10 bis 25 h (120 km):      30 Rp.
von 25 bis 40 h (192 km):      45 Rp.
ĂŒber 40 h:                     60 Rp.

Diese Auflistung zeigt, dass die Tarife fĂŒr Muster-ohne-Wert-Sendungen von geringerem Gewicht und fĂŒr weite Distanzen viel höher als die Taxe fĂŒr gewöhnliche Briefe und somit fĂŒr den Absender stark nachteilig waren.

Ein Beispiel mach dies verdeutlichen.
Bei einem minimalen Gewicht von 1/2 Lot fĂŒr eine Distanz von 40 Wegstunden, betrug die Briefposttaxe 15Rp., die Fahrposttaxe jedoch 60Rp. Erst ab einem