Muster ohne Wert

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Strubel

Warenmuster wurden bis auf das Gewicht von einem Pfund (500gr.) wie Briefe befördert, mussten aber nach dem Tarif der Fahrpost (Packetpost) taxiert werden. GemĂ€ss Gesetz unterstanden die Muster-Sendungen also den Fahrpost-Tarifen, wurden jedoch bis zu einem Gewicht von 500gr. mit der Briefpost befördert. FĂŒr diese beschleunigten Transporte galten de Mindest-Fahrposttaxen, wie sie bereits fĂŒr schwere Briefe und Schriftpakete genannt worden sind.

Taxen fĂŒr Warenmuster bis 500gr. gemĂ€ss Posttaxengesetz von 1851

Gewicht:                       bis 500gr.
Distanzen:     
bis 10 h (48 km):              15 Rp.
von 10 bis 25 h (120 km):      30 Rp.
von 25 bis 40 h (192 km):      45 Rp.
ĂŒber 40 h:                     60 Rp.