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Mit der neuen Bundesverfassung 1848 wurde das kantonale Postregal an den Bund übertragen und ab 1849 der Kanton Genf als I. Postkreis, bestehend aus dem Kanton Genf und dem waadtländischen Bezirk Nyon, geführt. Ab 1929 wurde Genf in die I. Klasse der KPDs eingereiht.
 
Mit der neuen Bundesverfassung 1848 wurde das kantonale Postregal an den Bund übertragen und ab 1849 der Kanton Genf als I. Postkreis, bestehend aus dem Kanton Genf und dem waadtländischen Bezirk Nyon, geführt. Ab 1929 wurde Genf in die I. Klasse der KPDs eingereiht.
  
Die Verwaltung des I. [[Postkreises]] oblag der K[[reispostdirektion]] (KPD), die ein [[Postdirektor]] leitete. Jede KPD führte eine eigene Altregistratur gemäss den Instruktionen der Generaldirektion, die aber unterschiedlich angewandt wurden. Die Kreispostdirektion war in die drei Unterabteilungen Kanzlei, Kasse und Kontrolle unterteilt. Dem [[Postdirektor]] waren Adjunkte, Kassiere, Kontrolleure und Bürochefs, Dienstchefs, Gehilfen, Commisse und Angestellte untergeordnet. Der Postbetrieb wurde von Büros (I., II. und III. Klasse), von rechnungspflichtigen und nicht rechnungspflichtigen Ablagen und Agenturen (schweizerische Poststellen im Ausland) besorgt. Büros I. Klasse waren Haupt- und Filialpostbüros, die vom Kreispostdirektor oder einem Postverwalter geführt wurden und in denen der Betriebsdienst von mehreren getrennten Dienstabteilungen besorgt wurde. Geleitet wurden sie von einem Büro- oder Dienstchef, diesen zugeordnet waren Unterbürochefs, Kommis und Angestellte. Die Büros II. Klasse waren Poststellen, die neben einem Vorstand noch mindestens einen fest besoldeten Beamten aufwiesen. Die Büros III. Klasse waren jene mit einem fest besoldeten Beamten, dem Posthalter. Ablagen wurden an Orten mit wenig bedeutendem Verkehr eingerichtet und von einem Postablagehalter geleitet. 1927 erhielten die KPDs die Kompetenz der selbständigen Wahl von Unterbeamten. Der Tätigkeitsbereich der Kreispostdirektion Genf umfasste den Kanton Genf sowie den Bezirk Nyon im Kanton Waadt. Der Kreispostdirektion unterstanden auch einige Postagenturen im grenznahen Frankreich sowie jene Postkurse, die Genf oder den Bezirk Nyon mit Frankreich verbanden und die unter der Verwaltung der schweizerischen Post standen.
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Die Verwaltung des I. Postkreises oblag der Kreispostdirektion (KPD), die ein Postdirektor leitete. Jede KPD führte eine eigene Altregistratur gemäss den Instruktionen der Generaldirektion, die aber unterschiedlich angewandt wurden. Die Kreispostdirektion war in die drei Unterabteilungen Kanzlei, Kasse und Kontrolle unterteilt. Dem Postdirektor waren Adjunkte, Kassiere, Kontrolleure und Bürochefs, Dienstchefs, Gehilfen, Commisse und Angestellte untergeordnet. Der Postbetrieb wurde von Büros (I., II. und III. Klasse), von rechnungspflichtigen und nicht rechnungspflichtigen Ablagen und Agenturen (schweizerische Poststellen im Ausland) besorgt. Büros I. Klasse waren Haupt- und Filialpostbüros, die vom Kreispostdirektor oder einem Postverwalter geführt wurden und in denen der Betriebsdienst von mehreren getrennten Dienstabteilungen besorgt wurde. Geleitet wurden sie von einem Büro- oder Dienstchef, diesen zugeordnet waren Unterbürochefs, Kommis und Angestellte. Die Büros II. Klasse waren Poststellen, die neben einem Vorstand noch mindestens einen fest besoldeten Beamten aufwiesen. Die Büros III. Klasse waren jene mit einem fest besoldeten Beamten, dem Posthalter. Ablagen wurden an Orten mit wenig bedeutendem Verkehr eingerichtet und von einem Postablagehalter geleitet. 1927 erhielten die KPDs die Kompetenz der selbständigen Wahl von Unterbeamten. Der Tätigkeitsbereich der Kreispostdirektion Genf umfasste den Kanton Genf sowie den Bezirk Nyon im Kanton Waadt. Der Kreispostdirektion unterstanden auch einige Postagenturen im grenznahen Frankreich sowie jene Postkurse, die Genf oder den Bezirk Nyon mit Frankreich verbanden und die unter der Verwaltung der schweizerischen Post standen.
  
 
Die Direktoren
 
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