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[[Kettenbrief]]e als solches sind von der Post aus nicht erlaubt gewesen. Dennoch liegt ein solcher [[Kettenbrief]] welcher ĂŒber 5 LĂ€nder ging, vor. Möglich wurde dies, durch die Verwendung eines belgischen MilitĂ€rangehörigen, welcher diesen Bref als MilitĂ€rische Post Kennzeichnete. Der Brief wurde gestempelt, POSTES MILITAIRES BELGIQUE 18.X.15, MAASTRICH NL, DYMCHURCH GB, ZÜRICH 15 UNTERSTRASS -6.XI.15.-3, PARIS PLACE DE LA BOURSE und an den Absender in BrĂŒssels, 14.XI.15. Der Brief ist dem Tarif des Weltpostvereins entsprechend frankiert. ...
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[[Kettenbrief]]e als solches sind von der Post aus nicht erlaubt gewesen. Dennoch liegt ein solcher [[Kettenbrief]] welcher ĂŒber 5 LĂ€nder ging, vor. Möglich wurde dies, durch die Verwendung eines belgischen MilitĂ€rangehörigen, welcher diesen Bref als MilitĂ€rische Post Kennzeichnete. Der Brief wurde gestempelt, POSTES MILITAIRES BELGIQUE 18.X.15, MAASTRICH NL, DYMCHURCH GB, ZÜRICH 15 UNTERSTRASS -6.XI.15.-3, PARIS PLACE DE LA BOURSE und an den Absender in BrĂŒssels, 14.XI.15. Der Brief ist dem Tarif des Weltpostvereins entsprechend frankiert.
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Aktuelle Version vom 7. April 2010, 22:11 Uhr

Kettenbrief ĂŒber 5 LĂ€nder unter Verwednung als MilitĂ€rsache, mit Tellbrustbild gestempelt in ZĂŒrich.

Kettenbriefe als solches sind von der Post aus nicht erlaubt gewesen. Dennoch liegt ein solcher Kettenbrief welcher ĂŒber 5 LĂ€nder ging, vor. Möglich wurde dies, durch die Verwendung eines belgischen MilitĂ€rangehörigen, welcher diesen Bref als MilitĂ€rische Post Kennzeichnete. Der Brief wurde gestempelt, POSTES MILITAIRES BELGIQUE 18.X.15, MAASTRICH NL, DYMCHURCH GB, ZÜRICH 15 UNTERSTRASS -6.XI.15.-3, PARIS PLACE DE LA BOURSE und an den Absender in BrĂŒssels, 14.XI.15. Der Brief ist dem Tarif des Weltpostvereins entsprechend frankiert.