Kantonalmarken

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Kanton Genf 1843

Am 30. September 1843 gab Genf auf Initiative von Professor De Candolle mit der sogenannten "Doppelgenf" ebenfalls eine Postmarke heraus. Entworfen und im Steindruck hergestellt wurden die 5+5 Centimes-Marken beim Lithographen Schmidt. Eine ganze Doppelgenf konnte als Kantonsporto, eine halbe Doppelgenf als Ortsporto verwendet werden. Den Erfolg, den England und Zürich mit der Einführung der Vorausbezahlung des Portos vorweisen konnten, stellte sich in Genf nicht ein. Die Genfer Bevölkerung sah es für den Briefempfänger als beleidigend an, Briefe "franco" zu versenden. Deshalb gelangten die Marken nicht im gewünschten Masse zur Verwendung. Um das Publikum für die Vorausbezahlung des Portos zu gewinnen, wurden ab dem 1. März 1844 die Briefmarken vergünstigt abgegeben, wogegen das Porto für unfrankierte Briefe unverändert auf 5 Centimes bzw. 10 Centimes blieb.

Doppelgenf

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grosser Adler hellgrün

Datei:GrosserAdler1.JPG
grosser Adler h.gr.

Im Herbst 1846 waren die Briefmarken Kleiner Adler aufgebraucht. Der Postdirektor beauftragte den Lithographen Schmid, welcher alle Marken der Genfer Post entwarf, neue Briefmarken herzustellen. Dieser fertigte eine neue Druckplatte an, auf der die einzelnen Marken nicht mehr so eng angeordnet waren wie bei der vorhergehenden Ausgabe. Zudem wurde der Flügel des Adlers grösser, worauf die Benennung dieser Ausgabe zurückzuführen ist. So gelangte am 20. November 1846 der so genannte „grosse Adler hellgrün“ zur Ausgabe.


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Ganzsache I II III

Ganzsache II
Ganzsache III

Bereits am 27. Februar 1846 (zur Zeit des kleinen Adlers) verausgabte die Genfer Post drei verschieden grosse Briefumschläge mit eingedrucktem Wertzeichen. Aber auch diese Neuerung fand in Genf kein Gefallen. Diese "Genfer Umschläge" verkauften sich sehr schlecht, da sich die Bevölkerung gewohnt war, Briefe je nach Bedarf zu beschriften, zu falten und zu versiegeln. Um die unverkauften Bestände der Umschläge loszuwerden, durften die ausgeschnittenen Wertzeichen ab dem 1. Juni 1849 als normale Briefmarken verwendet werden. "Genfer Ausschnitte" genannt.

Die Briefumschläge hatten folgende Masse


Type 1 Format:

Type 2 Format: 140 X 75 mm,

Type 3 Format:

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Marken der Übergangsperiode 1849 - 1851

Mit der Schaffung der Schweizerischen Bundesverfassung 1848 und dem damit verbundenen Übergang vom Staatenbund zum Bundesstaat wurden die kantonalen Postverwaltungen auf den 1. Januar 1849 vom Bundesstaat übernommen. Mit dem Gesetz von 8. Juni 1849 erhielten die neu geschaffenen Kreispostdirektionen die Bewilligung bis zur Einführung Eidgenössischer Briefmarken in der Übergangszeit für "volkreiche Ortschaften in denen ein bedeutender Briefwechsel stattfindet" eigene Briefmarken herauszugeben. So nutzten Genf und Zürich die Möglichkeit zur Herausgabe von Marken nach ermässigter Lokaltaxe für grössere Ortschaften. Genf: Die in Genf am 22. Oktober 1849 verausgabten Übergangsmarken waren im I. Postbezirk gültig, welcher Stadt und Kanton Genf, sowie den waadtländischen Kreis Nyon umfasste. Die Ziffer 4 (Centimes) der so genannten „Waadt 4“ wurde nach nur 4 Monaten wechselkursbedingt auf den Drucksteinen durch die Ziffer 5 ersetzt. Ausgabetag der „Waadt 5“ ist der 22. Januar 1850. Weshalb Genf am 9. August 1851 nochmals eine Briefmarke für die Lokaltaxe verausgabte ist unklar. Zumal bereits seit einem Jahr die eidgenössischen Marken für die Lokaltaxe in Umlauf waren. So muss die "Neuenburg" als Äquivalent des Kantons Genf (Postkreis I) zu den Marken der eidgenössischen Lokalpostmarken angesehen werden, welche vermutlich bei der Genfer Bevölkerung keinen Gefallen fanden. Zürich: Zürich gab im Februar 1850 ebenfalls eine Briefmarke nach ermässigter Lokaltaxe für grössere Ortschaften im VIII. Postbezirk heraus. Dieser umfasste damals die Kantone Zürich, Thurgau, Schaffhausen und Zug. Einzelheiten über die im Buchdruck hergestellten Briefmarke sind nicht überliefert. Ebenso ist unklar, weshalb in Sammlerkreisen diese Briefmarke "Winterthur" genannt wird. Eigenartigerweise wurde diese Marke wenig für das ermässigte Lokalporto verwendet, sondern öfter als Paar für die Kantonaltaxe eingesetzt.

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Neuenburg 1851

Neuenburg
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Winterthur (1850)

Winterthur
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