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Nachnahme von Stein am Rhein nach Eschenz, 21. April 1866. Der hier gezeigte Beleg mit einer 7 Rp Inlandtaxe fĂŒr eine Nachnahme von einem Franken gehört zu den grossen sletenheiten unter den schweizer Inlandfranakturen. Obwohl bisher keine entsprechende VerfĂŒgung gefunden werden konnte, darf mit sicherheit angenoimmen werden, dass es sich um einen in mindestens zwei Postkreisen angewendeten Sondertarif handelt. Alle der drei bekannten Belege, weisen ĂŒbereinstimmende Merkmale; unter anderem handlet es sich jeweisl um NBetrĂ€ge von maximal 1 Fr. und in diesem Fall fĂ€llt auf, dass der ursprĂŒnglich vermeintlich richtige Nachnahmebetrag von Fr. 1.12 auf 1.07 abgeĂ€ndert worden ist! Siehe hierzu SBZ 12/92.
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aktuell | 18:59, 27. Apr. 2012 | 1'418 Ă 1'094 (1,65 MB) | WikiAdmin (Diskussion | BeitrĂ€ge) | Nachnahme von Stein am Rhein nach Eschenz, 21. April 1866. Der hier gezeigte Beleg mit einer 7 Rp Inlandtaxe fĂŒr eine Nachnahme von einem Franken gehört zu den grossen sletenheiten unter den schweizer Inlandfranakturen. Obwohl bisher keine entsprechende |
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