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1868, Vevey via Bahn Lausanne-Bern dann via Basel (bis hierher hatte die Schweiz 6 Kreuzer (2 Sgr) zugute) nach Baden, wo die 5 Sgr vermerkt wurden die Baden bekam. Mit 5 Sgr war das Porto gedekct von der Schweiz bis an die Deutsche Aussengrneze nach Russland.
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Nach dem Deutsch Russischen Postvertrag wurde ein unfrankierter Brief Brief aus Deutschland nach Russland mit 6 Sgr. belastet, es gab Gebührenteilung, Russland bekam demnach 3 Sgr.. In Russland wurde der Brief mit 28 Kopeken dem Empfänger übergeben.
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* Gesamtporto 28 Kopeken.
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* Schweiz belastet 6 Kreuzer (2 Slg.), an Baden.
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* Baden belastet 5 Slg. an Russland. (>>Vertrag ?)
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* Russland belastete noch 3 Slg. für den Inlandtransport. (nicht notiert auf Brief)
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* Das ergibt zusammen (5+3) 8 Silbergroschen was umgerechnet 28 Kopeken waren.
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Umrechnung Silbergroschen (Sgr.) zu Kreuzer und zu Kopeken gemäss Postvertrag von 1865 Russland / Preussen
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* 2 Sgr. = 6 Kreuzer = 7 Kopeken
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* 3 Sgr. = 9 Kreuzer = 10 Kopeken
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* 4 Sgr. = 12 Kreuzer = 14 Kopeken
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* 6 Sgr. = 18 Kreuzer = 20 Kopeken
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* 7 Sgr. = 21 Kreuzer = 24 Kopeken
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* 8 Sgr. = 24 Kreuzer = 28 Kopeken
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==>> ab hier veraltet.........
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* Gesamtfranko 20 Kopeken (6 Sgr.), Rückseitig notiert, zahlte der Empfänger in St. Petersburg. 1 Sgr. blieben in Russland.
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* Weiterfranko Preussen mit 5 Silbergroschen notiert. umgerechnet ( 15 x)
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* Davon waren 3 Sgr. ( 9 x) das von Preußen (Norddeutscher Bund/Postbezirk seit 1866) vereinnahmte Postvereinsfranko
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* Die Schweiz erhielt auch 2 Sgr., diese wurde vorderseitig mit 6 Kreuzer Notiert
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Antwort aus Forum:
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rückseitig angeschriebene Gesamtporto in Russland lautet meines Erachtens nicht 20 sondern 28 Kopeken.
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Ein unfrankierter einfacher Brief aus den deutschen Staaten nach Russland kostete 6 Sgr. In diesem Fall
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wären 20 Kopeken angeschrieben worden. Bei diesem Brief kam jedoch noch das schweizer Porto von 6 Kr. hinzu.
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Nachdem die 6 Kr. (2 Sgr.) zwischen Russland und dem '''Norddeutschen Postbezirk''',
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die '''preußische Post war 1868 bereits Geschichte''', geteilt wurde, sind in Baden nur 5 Sgr. angeschrieben worden.
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Hier hinzu kam dann noch das russische Porto von 3 Sgr. = 10 Kopeken.
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Dann sind wir bei 28 Kopeken.(Rückseitig vermerkt)
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Preussen bzw. der Norddeutsche Bund wurde bei diesem Brief gar nicht entschädigt. Es galt folgendes Prinzip: Die Transitvergütung von 3 Sgr. bekam die Postanstalt, bei der der
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Brief aus dem Ausland eintraf, hier also Baden.
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Bei einem Brief aus Russland in die Schweiz bekam dafür Preußen bzw. der Norddeutsche Bund die Transitvergütung und Baden ging leer aus.
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Seit dem Postvertrag Preußen - Russland war das russische Porto nur noch in 2 Stufen untergliedert, in die Grenzpostanstalten gegen Preußen (3 Kopeken) und in alle übrigen Orte mit
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Einschluss von Polen und Finnland mit 10 Kopeken = 3 Sgr.
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'''Postvertrag 22.8.1865 Preusen - Russland, Inkrafttreten 13.1.1866''' [https://www.dasv-postgeschichte.de/pdf/18660113_Preuss_Russland.pdf]
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Einfach frankierter Brief    = 4 Sgr
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unfrankierter einfacher Brief = 6 Sgr.
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'''Währungs-Umrechnungen'''
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* 1 Sgr = 3 Kreuzer
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* 1 Sgr = 9 Öre
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* 1 Sgr = 10 Rp.
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'''Umrechnung Kopeken zu Sgr. gemäss Postvertrag von 1865 Russland / Preussen'''
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* 2,  3,  4,  6 Sgr.
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* 7, 10, 14, 20 Kopeken

Aktuelle Version vom 19. Januar 2021, 13:36 Uhr

Alternativer Text


1868, Vevey via Bahn Lausanne-Bern dann via Basel (bis hierher hatte die Schweiz 6 Kreuzer (2 Sgr) zugute) nach Baden, wo die 5 Sgr vermerkt wurden die Baden bekam. Mit 5 Sgr war das Porto gedekct von der Schweiz bis an die Deutsche Aussengrneze nach Russland. Nach dem Deutsch Russischen Postvertrag wurde ein unfrankierter Brief Brief aus Deutschland nach Russland mit 6 Sgr. belastet, es gab Gebührenteilung, Russland bekam demnach 3 Sgr.. In Russland wurde der Brief mit 28 Kopeken dem Empfänger übergeben.

* Gesamtporto 28 Kopeken.
* Schweiz belastet 6 Kreuzer (2 Slg.), an Baden.
* Baden belastet 5 Slg. an Russland. (>>Vertrag ?)
* Russland belastete noch 3 Slg. für den Inlandtransport. (nicht notiert auf Brief)
* Das ergibt zusammen (5+3) 8 Silbergroschen was umgerechnet 28 Kopeken waren.
Umrechnung Silbergroschen (Sgr.) zu Kreuzer und zu Kopeken gemäss Postvertrag von 1865 Russland / Preussen
* 2 Sgr. = 6 Kreuzer = 7 Kopeken
* 3 Sgr. = 9 Kreuzer = 10 Kopeken
* 4 Sgr. = 12 Kreuzer = 14 Kopeken
* 6 Sgr. = 18 Kreuzer = 20 Kopeken
* 7 Sgr. = 21 Kreuzer = 24 Kopeken
* 8 Sgr. = 24 Kreuzer = 28 Kopeken

==>> ab hier veraltet.........

  • Gesamtfranko 20 Kopeken (6 Sgr.), Rückseitig notiert, zahlte der Empfänger in St. Petersburg. 1 Sgr. blieben in Russland.
  • Weiterfranko Preussen mit 5 Silbergroschen notiert. umgerechnet ( 15 x)
  • Davon waren 3 Sgr. ( 9 x) das von Preußen (Norddeutscher Bund/Postbezirk seit 1866) vereinnahmte Postvereinsfranko
  • Die Schweiz erhielt auch 2 Sgr., diese wurde vorderseitig mit 6 Kreuzer Notiert
Antwort aus Forum:
rückseitig angeschriebene Gesamtporto in Russland lautet meines Erachtens nicht 20 sondern 28 Kopeken.
Ein unfrankierter einfacher Brief aus den deutschen Staaten nach Russland kostete 6 Sgr. In diesem Fall 
wären 20 Kopeken angeschrieben worden. Bei diesem Brief kam jedoch noch das schweizer Porto von 6 Kr. hinzu. 
Nachdem die 6 Kr. (2 Sgr.) zwischen Russland und dem Norddeutschen Postbezirk, 
die preußische Post war 1868 bereits Geschichte, geteilt wurde, sind in Baden nur 5 Sgr. angeschrieben worden. 
Hier hinzu kam dann noch das russische Porto von 3 Sgr. = 10 Kopeken.
Dann sind wir bei 28 Kopeken.(Rückseitig vermerkt)
Preussen bzw. der Norddeutsche Bund wurde bei diesem Brief gar nicht entschädigt. Es galt folgendes Prinzip: Die Transitvergütung von 3 Sgr. bekam die Postanstalt, bei der der 
Brief aus dem Ausland eintraf, hier also Baden.
Bei einem Brief aus Russland in die Schweiz bekam dafür Preußen bzw. der Norddeutsche Bund die Transitvergütung und Baden ging leer aus.
Seit dem Postvertrag Preußen - Russland war das russische Porto nur noch in 2 Stufen untergliedert, in die Grenzpostanstalten gegen Preußen (3 Kopeken) und in alle übrigen Orte mit 
Einschluss von Polen und Finnland mit 10 Kopeken = 3 Sgr.
Postvertrag 22.8.1865 Preusen - Russland, Inkrafttreten 13.1.1866 [1]
Einfach frankierter Brief     = 4 Sgr
unfrankierter einfacher Brief = 6 Sgr.


Währungs-Umrechnungen

  • 1 Sgr = 3 Kreuzer
  • 1 Sgr = 9 Öre
  • 1 Sgr = 10 Rp.

Umrechnung Kopeken zu Sgr. gemäss Postvertrag von 1865 Russland / Preussen

  • 2, 3, 4, 6 Sgr.
  • 7, 10, 14, 20 Kopeken

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