Bearbeiten von «Datei:1868-Vevey-StPetersburg.jpg»

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  Ein unfrankierter einfacher Brief aus den deutschen Staaten nach Russland kostete 6 Sgr. In diesem Fall  
 
  Ein unfrankierter einfacher Brief aus den deutschen Staaten nach Russland kostete 6 Sgr. In diesem Fall  
 
  wären 20 Kopeken angeschrieben worden. Bei diesem Brief kam jedoch noch das schweizer Porto von 6 Kr. hinzu.  
 
  wären 20 Kopeken angeschrieben worden. Bei diesem Brief kam jedoch noch das schweizer Porto von 6 Kr. hinzu.  
  Nachdem die 6 Kr. (2 Sgr.) zwischen Russland und dem '''Norddeutschen Postbezirk''',  
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  Nachdem die 6 Kr. zwischen Russland und dem '''Norddeutschen Postbezirk''', die '''preußische Post war 1868 bereits  
 
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Geschichte''', geteilt wurde, sind in Baden nur 5 Sgr. angeschrieben worden. Hier hinzu kam dann noch das russische Porto von 3 Sgr. = 10 Kopeken.
die '''preußische Post war 1868 bereits Geschichte''', geteilt wurde, sind in Baden nur 5 Sgr. angeschrieben worden.  
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Hier hinzu kam dann noch das russische Porto von 3 Sgr. = 10 Kopeken.
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  Dann wären wir bei 27 Kopeken..
  Dann sind wir bei 28 Kopeken.(Rückseitig vermerkt)
 
Preussen bzw. der Norddeutsche Bund wurde bei diesem Brief gar nicht entschädigt. Es galt folgendes Prinzip: Die Transitvergütung von 3 Sgr. bekam die Postanstalt, bei der der
 
Brief aus dem Ausland eintraf, hier also Baden.
 
Bei einem Brief aus Russland in die Schweiz bekam dafür Preußen bzw. der Norddeutsche Bund die Transitvergütung und Baden ging leer aus.
 
Seit dem Postvertrag Preußen - Russland war das russische Porto nur noch in 2 Stufen untergliedert, in die Grenzpostanstalten gegen Preußen (3 Kopeken) und in alle übrigen Orte mit
 
Einschluss von Polen und Finnland mit 10 Kopeken = 3 Sgr.
 
  
 
  '''Postvertrag 22.8.1865 Preusen - Russland, Inkrafttreten 13.1.1866''' [https://www.dasv-postgeschichte.de/pdf/18660113_Preuss_Russland.pdf]
 
  '''Postvertrag 22.8.1865 Preusen - Russland, Inkrafttreten 13.1.1866''' [https://www.dasv-postgeschichte.de/pdf/18660113_Preuss_Russland.pdf]
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