Barfreimachung

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Barfreimachung: am Schalter bzw. durch Verrechnung mit der Post vorgenommene Bezahlung der PostgebĂŒhren eingelieferter Sendungen, die nicht mit Postwertzeichen freigemacht wurden, dafĂŒr aber auf der RĂŒckseite den Betrag der Barfrankatur nitiert haben. Oftmals kam es vor, dass der Breief zu klein war um die viuelen Makren drauf kleben zu können, dann sendete man den Brief als Barfrakierter ab. Es gint verschiedene Arten von Briefen ohne Briefmarken, oftmals werden diese abwertend als Vorphila bezeichnet. Was schlicht nicht stimmt, alles was in der Schweiz nach 1850 und in den StĂ€dten Basel, Zuerich, Genf wo es Kantonamlarken gab teils ab 1843, gab ist keine Vorphila mehr. Es gibt dafĂŒr die Bezeichnungen Barfrankiert, dann gab es unfrankiert, das Porto zahlte der EmpfĂ€nger oder es gab auch Post von Behörden wo die Postsendung fĂŒr den Weg nicht frankiert werden musste. Zusatzservices jedoch mussten bezahlt werden.