Bearbeiten von «Armensache»
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Tarif vom 1.10.1899 § 62d vom Bundesrat besonders bewilligte Portofreiheit in Armensache ist mit Armensache zu bezeichnen. (Siehe Armenrechtlich) | Tarif vom 1.10.1899 § 62d vom Bundesrat besonders bewilligte Portofreiheit in Armensache ist mit Armensache zu bezeichnen. (Siehe Armenrechtlich) | ||