Bearbeiten von «5.3.1864 228 - 25. Korrespondenzen nach Jüttland und den Dänischen Inseln»

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dagegen zwischen Warnemünde (Meklenburg-Schwerin) und Isftatt (Schweden) ein In jeder Richtung alle zwei Tage abgehender Dampfschiffdienst zur Unterhaltung des Postverkehrs mit den oben genannten Ländern hergestellt worden.
 
dagegen zwischen Warnemünde (Meklenburg-Schwerin) und Isftatt (Schweden) ein In jeder Richtung alle zwei Tage abgehender Dampfschiffdienst zur Unterhaltung des Postverkehrs mit den oben genannten Ländern hergestellt worden.
  
Infolge dieser veränderten Leitung beträgt das Rorto für die Briefe nach ganz Jütland, sowie nach dem ganzen Gebiete der Dänischen Infeln (Seeland, Bornholm,
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Infolge diefer veränderten Leitung beträgt das Rorto
Salfter, Laaland und Hünen, sowie Anholt und Chriftiangse)
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für die Briefe nach ganz Jütland, fowie nad) dem ganzen
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Gebiete der dänifchen Infeln (Seeland, DBornholm,
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Salfter, Laaland und Hünen, fowie Anholt und Chriftiangse)
  
1 Sgr. per Loth im I. Schweizerischen Rayon und 1 Sr. 10 Np. per Loth im II. Schweizerischen Rayon; für die Drucksachen 25 Rp. per Loth im I. wie im II. Schweizerischen Rayon,
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1 Sr. per Loth im I. fd weizerifdhen Nayon und 1 Sr. 10 Np.
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per Loth im II. fchweizerifchen Rayon; für die Drucjachen
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25 Mp. per Loth im I. wie im Il. Idmweizerifhen Rayon,
  
Vergütung an die Vereinspoften 9 + 16 Krz. für die Briefe, 1 + 4 Krz. für die Drucksachen.
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Vergütung an die Vereinspoften 9 + 16 Krz. für die
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Briefe, 1 + 4 Krz. für die DrucfachHen.
  
Die Fahrpostsendungen nach Dänemark (nämlidy
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Die Fahrpoftfendungen nach Dänemark (nämlidy
 
Sütland und die Infeln), jowie nad Norw egen und
 
Sütland und die Infeln), jowie nad Norw egen und
 
Schweden können nur unfrankirt oder bis Warnemünde
 
Schweden können nur unfrankirt oder bis Warnemünde
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134 (25) Rorrefponbenzen nad IJütland und den dänifhen Infeln,
 
134 (25) Rorrefponbenzen nad IJütland und den dänifhen Infeln,
  
Das Publikum ist jedoch darauf aufmerksjam zu machen,
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Das Publikum ift jedoch darayıf aufmerkfjam zu machen,
dass die Potfendungen nach Schle8wig wegen der dajelbft
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daß die Boftfendungen nach Schle8wig wegen der dajelbft
 
obwaltenden Verhältnifje vorerft auf fidere Beförderung nicht
 
obwaltenden Verhältnifje vorerft auf fidere Beförderung nicht
 
rechnen Fönnen; bie Boftjendungen nach Holftein, Lauenburg
 
rechnen Fönnen; bie Boftjendungen nach Holftein, Lauenburg
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