Bearbeiten von «1868 Postvertrag CH-AT»

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werden stets von dem zahlungspflichtigen Theile getragen.
 
werden stets von dem zahlungspflichtigen Theile getragen.
  
== Artikel 26.  Ausführungsreglement. ==
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== Artikel 26. ==
 
 
  
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Ausführungsreglement.
 
Die beiderseitigen Postverwaltungen werden in dem von ihnen
 
Die beiderseitigen Postverwaltungen werden in dem von ihnen
 
zur Sicherstellung der übereinstimmenden Ausführung dieses Vertrages
 
zur Sicherstellung der übereinstimmenden Ausführung dieses Vertrages
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