Bearbeiten von «1868 Postvertrag CH-AT»

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== Artikel 23.  Portofreiheit. ==
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Portofreiheit.
 
Die Portofreiheit auf den beiderseitigen Postgebieten geniesst
 
Die Portofreiheit auf den beiderseitigen Postgebieten geniesst
 
die Correspondenz in reinen Staatsdienstangelegenheiten, welche
 
die Correspondenz in reinen Staatsdienstangelegenheiten, welche
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