Bearbeiten von «1868 Postvertrag CH-AT»
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Dem Absender wird von der Post für den Verlust und die | Dem Absender wird von der Post für den Verlust und die | ||
Beschädigung der zur Postbeförderung reglementsmässig eingelieferten | Beschädigung der zur Postbeförderung reglementsmässig eingelieferten |