Bearbeiten von «1868 Postvertrag CH-AT»
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Ablauf dieser Frist unverzögert an die Postansalt des Aufgabeortes | Ablauf dieser Frist unverzögert an die Postansalt des Aufgabeortes | ||
zurückgesandt werden. | zurückgesandt werden. | ||
− | Dieses gilt auch von den Vorschusssendungen mit dem Vermerk: poste restante. | + | Dieses gilt auch von den Vorschusssendungen mit dem Vermerk: |
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== Artikel 21. Bestellung der Fahrpostsendungen durch Expressen. == | == Artikel 21. Bestellung der Fahrpostsendungen durch Expressen. == |