Bearbeiten von «1868 Postvertrag CH-AT»

Wechseln zu: Navigation, Suche

Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird öffentlich sichtbar, falls du Bearbeitungen durchführst. Sofern du dich anmeldest oder ein Benutzerkonto erstellst, werden deine Bearbeitungen zusammen mit anderen Beiträgen deinem Benutzernamen zugeordnet.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version Dein Text
Zeile 504: Zeile 504:
 
Ablauf dieser Frist unverzögert an die Postansalt des Aufgabeortes
 
Ablauf dieser Frist unverzögert an die Postansalt des Aufgabeortes
 
zurückgesandt werden.
 
zurückgesandt werden.
Dieses gilt auch von den Vorschusssendungen mit dem Vermerk: poste restante.
+
Dieses gilt auch von den Vorschusssendungen mit dem Vermerk:
 +
poste restante.
 +
 
 +
 
 +
Seite 7
  
 
== Artikel 21.  Bestellung der Fahrpostsendungen durch Expressen. ==
 
== Artikel 21.  Bestellung der Fahrpostsendungen durch Expressen. ==
Abbrechen | Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)