Bearbeiten von «1868 Postvertrag CH-AT»
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Transitportobeträge für jede Gewichtseinheit. stattfinden. | Transitportobeträge für jede Gewichtseinheit. stattfinden. | ||
− | == Artikel 15 | + | == Artikel 15. == |
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+ | Zeitungsverkehr. | ||
Die Postanstalten der hohen vertragschliessenden Theile besorgen | Die Postanstalten der hohen vertragschliessenden Theile besorgen | ||
wechselseitig die Annahme der Abonnements und die Ausführungder | wechselseitig die Annahme der Abonnements und die Ausführungder |