Bearbeiten von «1868 Postvertrag CH-AT»

Wechseln zu: Navigation, Suche

Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird öffentlich sichtbar, falls du Bearbeitungen durchführst. Sofern du dich anmeldest oder ein Benutzerkonto erstellst, werden deine Bearbeitungen zusammen mit anderen Beiträgen deinem Benutzernamen zugeordnet.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version Dein Text
Zeile 368: Zeile 368:
 
von Loth zu Loth.
 
von Loth zu Loth.
  
== Artikel 14.  Geschlossene Transite. ==
+
== Artikel 14. ==
 
 
  
 +
Geschlossene Transite.
 
Die Postverwaltungen der vertragenden Staaten räumen sich
 
Die Postverwaltungen der vertragenden Staaten räumen sich
 
gegenseitig das Recht ein, mit fremden Staaten geschlossene Briefpackete
 
gegenseitig das Recht ein, mit fremden Staaten geschlossene Briefpackete
Abbrechen | Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)