Bearbeiten von «1868 Postvertrag CH-AT»
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von Loth zu Loth. | von Loth zu Loth. | ||
− | == Artikel 14 | + | == Artikel 14. == |
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+ | Geschlossene Transite. | ||
Die Postverwaltungen der vertragenden Staaten räumen sich | Die Postverwaltungen der vertragenden Staaten räumen sich | ||
gegenseitig das Recht ein, mit fremden Staaten geschlossene Briefpackete | gegenseitig das Recht ein, mit fremden Staaten geschlossene Briefpackete |