5er Tübli mit Zusatzfrankatur
Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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10er Tübli mit Zusatzfrankatur
Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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25 er Tübli mit Zusatzfrankatur
Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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5 er Tübli ohne Zusatzfrankatur
Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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10 er Tübli ohne Zusatzfrankatur
Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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25 er Tübli ohne Zusatzfrankatur
Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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Münchweilen 6.5.1876, Zufallsentwertung, da nur ein Stempel auf dem Brief abgeschlagen wurde. Der Stempel sollte neben dem Tübli sein.
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Montreux 21.4.1891, Vorschriftswiedrige Entwertung des Tübli, erkennbar auch am nebenan abgeschlagenen selben Stempel.
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Ambulant Zug Nr. 6 Station ROMANSHORN und auf Hauptpost gestempelt mit Romanshorn 22.1.1892
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Ambulant von Zürich 19.2.1892
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Zürich Bahnhof 12.4.1892
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Zürich Fluntern 11.3.1896
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Basel 2.7.1896 Mit Rückseitiger Werbevignette der Internationalen Ausstellung in Baden-Baden 1896, als Verschlussvignette geklebt.
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30 er Tübli ohne Zusatzfrankatur
Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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Spezialitäten
Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
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1.18 Versuchsabstempelung der Post Direktion
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1.5 -29.12.24 Letzttagstempel
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Auszug aus Sammlung Daniel Knecht