1866 Preussisch-Österreichischen Krieg: Unterschied zwischen den Versionen

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(Verfügung Nr 16 vom 26. Juni 1866)
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* Wikipedia 1866 Preussisch-Österreichischen Krieg
 
* Wikipedia 1866 Preussisch-Österreichischen Krieg
 
* [[Die Postbeförderung im Krieg]]
 
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== Stempel Aus Frnakreich ==
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Version vom 14. Dezember 2017, 21:46 Uhr

Kriegsbedingte Umleitung der Post über Frankreich, in das Norddeutsche Herzogturm Braunschweig.
Brief nach gera (Postgebiet Thurn & Taxis), wegen Krieg umgeleitet via Frankreich.
Brief nach gera (Postgebiet Thurn & Taxis), wegen Krieg umgeleitet via Frankreich.

Infolge des deutsch-deutschen Krieges von 1866 konnten Korrespondenzen nach Norddeutschland während 5 Wochen nur über Frankreich geleitet werden. Voraussetzung hierfür war ein entsprechender, adreßseitig angebrachter Vermerk. Die Gewichtseinheit wurde jedoch mit je 7,5g zu den Bedingungen des schweizerisch-französischen Vertrag berechnet, was im vorliegenden Fall die Frankierung im doppelten Gewicht zur Folge hatte (s. Verf. Nr. 17 vom 26.Juni 1866).

Verfügung Nr 16 vom 26. Juni 1866

Da abermalen schon vielfach due Zeitung der Korrespondenzen nach Nord-Deutschland über Frankreich verlangt wird und auf den Fall einer gänzlichen Unterbrechung der Postverbindung in Deutschland nach den nördlichen deutschen Staaten, beauftragen wir dei schwiezerisch-frnazösischen Auswechslungsbureau dijenigen Korresponden nach und über die norddeutschen Staaten, vorerst nur insofern deren Leitung durch Bezeichnung auf der Adresse über Frankreich verlangt wird und wenn eine Unterbrechung der Postverbindung über die süddeutschen Staaten eintreffen sollte. Alle oben erwähnten Korrespondenzen über Frankreich zu versenden und unter Art. 4 und 9. resp. 18 des Feuille d'Avis in Rechnung zu bringen.

Den Auswechslungsbüreau wird hiermit angezeigt, dass das Gewichtsmaximum für die einfache Brieftaxe bloss 7.5 Gramm beträgt.

Ungenügend frankierte Briefe sind als ganz unfrankiert zu behandeln und daher unter Atrt. 18 zu taxieren.

Für die Frankierung dieser Korrespondenzen über Frankreich sind die Bestimmungen des Art. 4 pag.2 und Art. 6 pag. 4 des schweizerisch-französischen Briefposttarifs vom 15. September 1865 anzuwenden.

Wir werden das Publikum von dieser eventualität durch eine entsprechende Publikation im Bundesblatte aufmerksam machen.

Was die Transitbriefe aus Italien nach Deutschland anbelangt, je wird besondere Weisung hierüber nächstens folgen.

Breifposttarif vom 15.9.1865 bereffend Verfügung

  • Art 4 = Das Verzeichnis der Schweizerischen und französischen Postbuerau des Grenzrayon
  • Art 6 = Verzeichnis der in den Bübezirke der französischen Büreaux und Grenzrayons gelegenen Ortschaften

Einzelnachweise


Stempel Aus Frnakreich

Aus Frankreich per Aachen FRANCO.jpg Aus Frankreich per Aachen.jpg