Tübli Sammlung dkn: Unterschied zwischen den Versionen

Wechseln zu: Navigation, Suche
(25 er Tübli)
(5er Tübli mit Zusatzfrankatur)
Zeile 8: Zeile 8:
 
|-
 
|-
 
| [[Image:Menzikon 001.jpg|left|thumb|300px|1.5 -]]  
 
| [[Image:Menzikon 001.jpg|left|thumb|300px|1.5 -]]  
|| [[Image:NoImage.JPG|left|thumb|300px|1.5 -]]
 
|| [[Image:NoImage.JPG|left|thumb|300px|1.5 -]]
 
|-
 
| [[Image:NoImage.JPG|left|thumb|300px|1.5 -]]
 
 
|| [[Image:NoImage.JPG|left|thumb|300px|1.5 -]]  
 
|| [[Image:NoImage.JPG|left|thumb|300px|1.5 -]]  
 
|| [[Image:NoImage.JPG|left|thumb|300px|1.5 -]]  
 
|| [[Image:NoImage.JPG|left|thumb|300px|1.5 -]]  
Zeile 21: Zeile 17:
 
|}
 
|}
 
|}
 
|}
 +
 
== 10er Tübli mit Zusatzfrankatur ==
 
== 10er Tübli mit Zusatzfrankatur ==
 
{| cellpadding="20" cellspacing="0" border="1"
 
{| cellpadding="20" cellspacing="0" border="1"

Version vom 4. August 2017, 14:18 Uhr

5er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -

10er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
1.1 -
1.2 -
1.3 -
1.4 -
1.5 -
1.6 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -


25 er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.10 -
1.11 -
1.12 -

30 er Tübli mit Zusatzfrankatur

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
1.10 -
1.11 -
1.12 -

5 er Tübli

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
1.4 -
1.5 -
1.6 -

10 er Tübli

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
1.4 -
1.5 -
1.6 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -

25 er Tübli

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
1.7 -
1.8 -
1.9 -
1.10 -
1.11 -
1.12 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -

30 er Tübli

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
1.5 -
1.5 -
1.5 -

Postkarten

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
1.13 -
1.14 -
1.15 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -

Spezialitäten

Streifbänder und Tüblibriefe
Gemäss Schweizerisches Postamtsblatt vom 1. Juni 1867, Seite 156, war das Abstempeln des Werteindruckes der Tübli Briefe nicht erlaubt. Hier einige Briefe aus der Sammlung dkn, wo diese Bestimmung verletzt wurde. Teils bewusste Abstempelungen, gegen die Weisung, oftmals aber auch einfach nur Zufallsentwertungen, des Werteindruckes.
1.16 -
1.17 -
1.18 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -
1.5 -


Auszug aus Sammlung Daniel Knecht