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[[Datei:1860-ChauxDeFonds-Lisabon-R.jpg|200px|thumb|left|Alternativer Text]]
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Brief über Frankreich bezahlt bis zur Französisch-Spanischen Grenze. Spanien übergab den Brief nach Portugal und bekam 3 Reales, resp. 135 Milreis (Postvertrag Spanien Portugal von 1850, Art:4 Abs.2). Portugal erhob beim Empfänger die Taxe von 240 Milreis, wovon 105 Milreis für die Inlandzustellung blieben.]]
[[Datei:1860-ChauxDeFonds-Lisabon-A.jpg|200px|thumb|left|Attest Mario Huzanic]]
 
Brief im doppelten Gewicht über Frankreich bezahlt bis zur Französisch-Spanischen Grenze.  
 
Ab da wird es spannend.
 
Einerseits gab es einen Postvertrag zwischen Spanien und Portugal, indem die Aufteilung klar geregelt ist.
 
Spanien übergab den Brief nach Portugal und bekam 6 Reales, resp. 270 Milreis (Postvertrag Spanien Portugal von 1850, Art:4 Abs.2). Portugal erhob beim Empfänger die Taxe von 480 Milreis, wovon 210 Milreis für die Inlandzustellung blieben.]]
 
 
 
Nun soll es eine spezielle Abmachung gegeben haben wo Spanien Pauschal entschädigt wurde:  Jeden Monat bekam Spanien pro Unze Transportierter Briefe nach Portugal, 7 Reales / 315 Reis.
 
 
Postvertrag 1850
 
 
 
* 45 Milreis = 1 Reales
 
* 9 Milreis = 5 Rp.
 
* 180 Milreis = 1 Fr. = 4 Reales
 
* 1 Real = 25 Rp./CHF
 
 
 
* Spanien bekam gemäss Postvertrag von 1850, von den in Portugal beim Empfänger eingezogenen 240 Milreis, 3 Reales = 135 Milreis = 75 Rp.
 
* Portugal Inlandzustellung = 105 Milreis bleiben für Portugal 
 
 
 
Art 4 Abs 2 El porte de las cartas conducidas desde los puertos de las dos naciones por sus buques respectivos sera de tres reales vellon en Espana y ciento treinta y cinco reis en portugal por carta sencilla, aumentandose el porteo de las dobles bajo la base de una tercera parte mas en la forma establecida por las de la via de tierra
 
 
 
Die Beförderung der Briefe, die von den Häfen der beiden Nationen auf ihren jeweiligen Schiffen befördert werden, beträgt drei Reales Vlies in Spanien und einhundertfünfunddreißig Reis in Portugal pro Einzelbrief, was die Beförderung der Doppelgänger um ein Drittel erhöht mehr in der Weise, die von denen der unbefestigten Straße festgelegt wurde
 
 
 
 
 
Art 3 Abs 2 Si una carta certificada se perdiere la oficina en cuyo territorio se hubiere verificado la perdida pagara a la otra por via de indemnizacion cientoo sesenta reales de veillon en espagna y siete mil doscientos reis en portugal. No habra derecho a esta indemnizacion no reclamandolo en el termino de seis meses contados desde la entrega del certificado eb la respectiva oficina de cange.
 
 
 
Bei Verlust eines eingeschriebenen Briefes zahlt das Amt, in dessen Hoheitsgebiet der Verlust festgestellt wurde, den anderen einhundertsechzig Reales de veillon in Spanien und siebentausendzweihundert Reis in Portugal als Entschädigung. Ein Anspruch auf diese Entschädigung besteht nicht, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten ab Zustellung der Bescheinigung an das jeweilige Cange-Büro geltend gemacht wird
 
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