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Auf Grund des Bundesbeschlusses vom 22 Nov 1867 wurde die Express Bestellung eingeführt. Darin steht wörtlich: Die Versender haben die Expressbriefe zu recommandieren und auf der Adressseite die Bezeichnung " durch Expressen" auf der linken Seite anzubringen.
 
Auf Grund des Bundesbeschlusses vom 22 Nov 1867 wurde die Express Bestellung eingeführt. Darin steht wörtlich: Die Versender haben die Expressbriefe zu recommandieren und auf der Adressseite die Bezeichnung " durch Expressen" auf der linken Seite anzubringen.
 
Beim vorliegenden Brief betrug die Brieftaxe aus Meienfeld inkl. Einschreibegebühr 20 Rp. Für die 5.2 Km messende Strecke von Chur nach Trimis ergab sich der Betrag von Fr. 1.50 (3x 50 Rp. für 3 x 2km resp. 3x 1/2 Stunden) total also 1.70.
 
Beim vorliegenden Brief betrug die Brieftaxe aus Meienfeld inkl. Einschreibegebühr 20 Rp. Für die 5.2 Km messende Strecke von Chur nach Trimis ergab sich der Betrag von Fr. 1.50 (3x 50 Rp. für 3 x 2km resp. 3x 1/2 Stunden) total also 1.70.
 
Ab 1.9.1868 war Einschrieben nicht mehr obligatorisch,
 
Ab 1.9.1868 war Einschrieben nicht mehr obligatorisch,
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