Bearbeiten von «Datei:15er-Strubel-halbierung-Geneve18610621.jpg»

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Strubel-Halbierung zu 7 1/2 Rp.
 
Strubel-Halbierung zu 7 1/2 Rp.
 
1857, 24B4.d. karminrot MICHEL FF 17-19-6. DFO V, Berner Druckperiode.
 
1857, 24B4.d. karminrot MICHEL FF 17-19-6. DFO V, Berner Druckperiode.
Sehr seltene [[Strubel]]-Halbierung auf taxierter Streiband-Vorderseite GENEVE 21 JUNI 61  7 S (AW Gr. 116) nach PRUNTRUT.
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Sehr seltene Strubel-Halbierung auf taxierter Streiband-Vorderseite GENEVE 21 JUNI 61  7 S (AW Gr. 116) nach PRUNTRUT.
Anerkannte Teilfrankatur auf dekorativer Streifband-Vorderseite mit interessanter Nachtaxierung.
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Anerkannte Teilfrnakatur auf dekorativer Streifband-Vorderseite mit interessanter Nachtaxierung.
  
Taxerklärung: Tarifperiode 01.01.1852 - 30.06.1862
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Taxerklärung: tarifperiode 01.01.1852 - 30.06.1862
 
Da die Streifbandeinlage fehlt, ist eine abschliessende Interpretation nicht möglich.
 
Da die Streifbandeinlage fehlt, ist eine abschliessende Interpretation nicht möglich.
Wahrscheinlich ist die folgende Taxen-Erklärung: Das Striefband enthielt ein Buch ([[Drucksache]]) welches der Autor (bzw. Verlag) einem grösseren Personenkreis als "Hommage de l'auteur" (vgl. Text über der Adresse) zustellte. Aufgrund der 7 1/2 Rp. Frankatur durfte das Gewicht der Drucksache zwischen 8 bis 32 [[Lot]] (125 bis 500 Gramm) gelegen haben (= 3. [[Drucksachen]] [[Gewichtsstufe]]). Hierfür sah das Posttaxen-Gesetz ab dem 21. Exemplar eine [[moderierte Taxe]] von 7 1/2 Rappen (Hälfte der ordentlichen Taxe von 15 Rappen für die ersten 20 Exemplare) für Sendungen in den 1. und 2. [[Briefkreis]] (bis 10 [[Wegstunden]] = 48 Km) vor.
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Wahrscheinlich ist die folgende Taxen-Erklärung: Das Striefband enthielt ein Buch (Drucksache) welches der Autor (bzw. Verlag) einem grossen personenkreis ls "Hommage de l'auteur" (vgl. Text über der Adresse) zustellte. Aufgrund der 7 1/2 Rp. Frnakatur durfte das gewicht der Drucksache zwischen 8 bis 32 Lot (125 bis 500 Gramm) gelegen haben (=3. Drucksachen gewichtsstufe). Hierfür das das Posttaxen-Gesetz ab dem 21. Exemplar eine moderierte Taxe von 7 1/2 Rappen (Hälfte der ordentlichen Taxe von 15 Rappen für die ersten 20 Exemplare) für Sendungen in der 1. und 2. Briefkreis (bis 10 Wegstunden = 48 Km) vor.
  
Die Postweg-Distanz Genf - Puntrut betrug jedoch 43 [[Wegstunden]]. Der [[moderierte Tarif]] (der  3. [[Gewichtsstufe]]).
 
Für diesen 3. [[Briefkreis]] (über 10 [[Wegstunden]]) kostete 15 Rappen. Somit fehlten noch 7 1/2 Rappen.
 
Dieser Fehlbetrag wurde zu lasten des Empfängers zuerst auf 5 Rappen ab-, später auf 10 Rappen aufgerundet.
 
Gemäss klarer Weisung der Postverwaltung waren solche Markenteilungen aber nicht zulässig (vgl. Vermerk unter dem unteren Rand der Marke "timbre nul") Für [[Drucksachen]] galt zudem ein Vorauszahlungs-Obligatorium.
 
Nicht (oder nicht genügend frankierte) [[Drucksachen]] wurden zwar trotzdem befördert, jedoch zum Tarif der [[Briefpost]]. Diese hätte in unserem Fall 60 Rappen betragen (= Mindest [[Fahrpost]]-Taxe für Brief ab 5 1/2 bis 32 Lot über eine Distanz von mehr als 40 [[Wegstunden]]) -> vgl. Strubel Handbuch 2005, Seite 534.
 
  
 
 
== Der Empfänger Professor Xavier Kohler. Porrentry (Suisse) "i.e. Xavier Kohler Puntrut 1823 - 1891 ibid" ==
 
1846 - 1864 Lehrer am Puntruter Gymnasium (1854 wegen Kritik an der konservativen regierung entlassen, 1855 wieder eingestellt) Kohler wirkte an der Umwandlung der Institution in einer Kantonsschule mit und war 1860 Joseph Trouillats Nachfolger als Bibliothekar, 1869 - 1889 war er Konservator der Archive des ehemaligen Bistums Basel.
 
1866 -18__ sass er als liberaler im Berner Grossen Rat 1883 - 1884 im verfassungsrat (....).
 
 
 
== Quelle: ==
 
Histoire du College de Porrentruy.
 
  
 
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