Portofreiheit

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1790-[Bearbeiten]

Armee du Rhin[Bearbeiten]

Portofreiheit 1798

1798, ARMEE DU RHIN: Armeebrief von BERN am 24. April (1 Monat nach Gründung der Hel. Rep.) nach ZUG an die Bürger der Abgeordnetenkammer im Kanton Zug mit hs. Vermerk "Service Militäire tres presse" sowie dem sehr seltenen, hier besonders klarem roten Portofreiheitsstempel "Commissaire General / de 1'Armee du Rhin/Rouhiere"

1845-[Bearbeiten]

Portofreiheit 1845

1845, ovaler Portofreiheitsstpl. "INSPECTEUR DES PONTS ET CHAUSSEES" auf Briefhülle von "AVANCHES 22.JUL.45" nach Frieburg. (Winkler unbekannt) RR!

1870-1871[Bearbeiten]

Bourbaki[Bearbeiten]

Service Militair Stempel für Portofreiheit als Vorläufer für Gratis Vignette. Der Intenrierte Offizier traute der Sache wohl nicht und frnakierte den Breif nach mit 30 Rp, für Porto nach Frankreich.
Service Militair mit Portofreiheitsmarke nach Frankreich, die häuffigste Verwendungsart.
Service Militair mit Portofreiheitsmarke im Inland verwendet, selten.
Portofreiheit im Ausland, im Inland musste das Porto bis zur Grenze bezaht werden.

Zu diesere Zeit wurde weltweit die erste Portofreiheitsmarke erstellt (Gratis), verwendet für die portofreie Beförderung der Post von Internierten der Armee des französischen Generals Charles Bourbaki, der im Deutsch-französischer Krieg 1871 mit seiner Armee in die Schweiz flüchtete. >>Briefe mit Gratisvignette


Nach den franz. Niederlagen im Sept. 1870 (Deutsch-Französischer Krieg) belagerten die Deutschen vom 2.11.1870 an Belfort. Die Ostarmee unter General Charles Denis Soter Bourbaki versuchte die Festung zu entsetzen. Mitte Jan. 1871 kämpfte sie an der Lisaine gegen das dt. Armeekorps Werder. Als Bourbaki erfuhr, dass die Armee Manteuffel sich in Richtung Besançon bewegte, entschied er sich für den Rückzug nach Lyon, aber seine desorganisierten und demoralisierten Truppen wurden zur Schweizer Grenze abgedrängt. Angesichts dieser Gefahr ordnete der Bundesrat die Teilmobilmachung an. General Hans Herzog änderte hastig die Truppenaufstellung und verstärkte den Neuenburger und Waadtländer Jura. Vom 31.1.1871 an standen in Les Verrières und im Val-de-Travers drei Bataillone und einige Geschütze. Die Regierungen der Kt. Neuenburg, Waadt und Genf boten Truppen auf und warteten auf die Ankunft weiterer eidg. Einheiten.

Bourbaki wurde nach einem Selbstmordversuch am 26.1. durch General Justin Clinchant ersetzt. Am 28.1. bat dieser den Bundesrat um Internierung. Am 1.2. gegen 3 Uhr morgens unterzeichnete Herzog den Vertrag von Les Verrières: Waffen, Munition und Material mussten an der Grenze abgegeben werden. Von 5 Uhr an überschritten die franz. Truppen die Schweizer Grenze: Vom 1. bis 3.2. passierten 87'000 Männer und 12'000 Pferde (auch Bourbakis genannt) bei Les Verrières, Sainte-Croix, Vallorbe und im Vallée de Joux. Überall leistete die Bevölkerung grossmütig Hilfe. Der Bundesrat verteilte die Internierten auf alle Kantone (ausser das Tessin). Dies war die erste grosse Internierung in der Schweiz, und sie war nicht ganz problemlos: Beim Tonhallekrawall in Zürich am 9.3.1871 gerieten Schweizer und franz. Offiziere mit Deutschen in Konflikt, die den gewonnenen Krieg feierten. Zwischen dem 13. und 22.3. wurden die Franzosen repatriiert. Die Unkosten in Höhe von über 12,1 Mio. Fr. bezahlte die franz. Regierung. Das Bourbaki-Panorama, das der Genfer Edouard Castres 1881 als Erinnerung an das Ereignis geschaffen hat, befindet sich seit 1889 in Luzern.

Rotes Kreuz[Bearbeiten]

Portofreiheitsstempel Schweizerisches rotes Kreuz

1871, Rotes Kreuz, grosser roter Portofrei-Stempel "Agence International Bale" auf Brief aus Basel 05.01.1871 nach Straupitz / Preussen, in der Schweiz portofrei, für Preussen mit 4 Sgr. austaxiert, klarer Abschlag auf attraktivem Damenbrief. Erstklassige Erhaltung für einen sehr frühen thematischen Beleg vom Roten Kreuz.

Schweizerisches rotes Kreuz

1871 Etiquette verte VICTIMES DE LA GUERRE FRANCE/SUISSE(Zumstein n°1) sur lettre avec cachet LAUSANNE 10 avril 71 pour Chateau d'OEX. TRES RARE. Signé J.F BRUN. Superbe.

Amtliche Post[Bearbeiten]

Amtlicher Nachnahme Brief. Die Nachnahmegebühr musste bezahlt werden, das Porto war frei.

Amtliche Post unterlag der Portofreiheit, leicht zu erkennen an der fehlenden Frankatur, dann auf den Absender oder den Empfänger achten. Selten sind hier Briefe, welche einen weiteren Postservice nutzten, wie Nachnahme oder Charge, denn nur der Einfache Versand unterlag dder Postogfreiheit, die Zusatzdienste mussten berappt werden.

Armensache[Bearbeiten]

Chargierte Express Armensache, nur Charge und Express sind Frankiert.

Tarif vom 1.10.1899 § 62d vom Bundesrat besonders bewilligte Portofreiheit in Armensache ist mit Armensache zu bezeichnen. (Siehe Armenrechtlich)



Referenzen und Links[Bearbeiten]

Referenzen:

  • LES INTERNES FRANCAIS EN SUISSE EN 1871, Henri KASTLER [1]
  • Der Briefpostverkehr Schweiz-Ausland 1459–1907 ·, Reinach 1995, Richard Schäfer·