Datei:Strubel-Spanien-003.jpg

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1854, Brief von Neuchatel nach Spanien. Porto für zweifache Gewichtsstufe (Gewichtsprogression 7,5 Gr.) Gemäss Tarif gültig ab 1.1.1857. Die Beförderung erfolgte auf dem Landweg über Frankreich. Das Porto ist bis zum Landungshafen freigemacht, der Empfänger hatte 8 Reales für den doppelgewichtigen Brief zu entrichten.

1 Fr. violettgrau, zweiseitig weissrandig (oben und links oben berührt) zus. mit 2. Berner Druck 10 Rp. blau, dreiseitig überrandig mit Teilen von vier Nachbarmarken (links berührt), beide farbfr., sauber und übergehend entw. "NEUCHATEL 11 JUIN 59 9 S. mit nebenges. schwarzem "P.D." im Kasten und rotem franz. Grenzübergangsstp. auf ehemals doppelgewichtigem Umschlag nach Barcelona mit rücks. Transit Genf und La Junquera sowie Ankunftsstp. (18 JUN 59). Der Brief konnte nur bis zur franz. Ausgangsgrenze frankiert werden, eigentlich hätte also ein "PP" statt eines "PD" abgeschlagen werden müssen. Für den spanischen Inlandsanteil des Doppelportos wurde ein Taxstp. "8 Rs" abgeschlagen. Spanien gilt als seltene Destination in diesem Zeitraum. Doch es gab zwei Wege nach Spanien, einerseits den Weg über den Kartenschluss nach dem Postvertrag Spanien Schweiz von 1850, wo Briefe nicht frnakiert werden durften. Der zweite weg, basiert auf dem Landweg über Frnakreich nach dem Schweizerisch Französischem Postvertrag wo Brief e nur bis Ausgangsgrenze nach Frankreichs nachSpanien frankiert werden konnten. In Spanienw urden Sie dann zum Inlandtarif von 4 Reales pro Gewichtseinheit taxiert und der Empfänger hatte dies zu zahlen. Es sind über Frankreich nur ein Belege zur Rayon Zeit (Baarfrnakiert) und drei Belege aus der Strubelzeit kannt. Der vorliegende Brief als Doppelfankatur wurde Signiert Fulpius; Attest Eichele (2000). Corinphila Juni 2016 Ausruf: 5000.-

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aktuell08:27, 11. Apr. 2015Vorschaubild der Version vom 11. April 2015, 08:27 Uhr1'024 × 767 (494 KB)WikiAdmin (Diskussion | Beiträge)1854, Brief von Neuchatel nach Spanien. Porto für zweifache Gewichtsstufe (Gewichtsprogression 7,5 Gr.) Gemäss Tarif gültig ab 1.1.1857. Die Beförderung erfolgte auf dem Landweg über Frankreich. Das Porto ist bis zum Landungshafen freigemacht, der Em
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