Übergangsmarken

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Mit der Schaffung der Schweizerischen Bundesverfassung 1848 und dem damit verbundenen Übergang vom Staatenbund zum Bundesstaat wurden die kantonalen Postverwaltungen auf den 1. Januar 1849 vom Bundesstaat übernommen. Mit dem Gesetz von 8. Juni 1849 erhielten die neu geschaffenen Kreispostdirektionen die Bewilligung bis zur Einführung Eidgenössischer Briefmarken in der Übergangszeit für "volkreiche Ortschaften in denen ein bedeutender Briefwechsel stattfindet" eigene Briefmarken herauszugeben. So nutzten Genf und Zürich die Möglichkeit zur Herausgabe von Marken nach ermässigter Lokaltaxe für grössere Ortschaften. Genf: Die in Genf am 22. Oktober 1849 verausgabten Übergangsmarken waren im I. Postbezirk gültig, welcher Stadt und Kanton Genf, sowie den waadtländischen Kreis Nyon umfasste. Die Ziffer 4 (Centimes) der so genannten „ Waadt 4“ wurde nach nur 4 Monaten wechselkursbedingt auf den Drucksteinen durch die Ziffer 5 ersetzt. Ausgabetag der „ Waadt 5“ ist der 22. Januar 1850. Weshalb Genf am 9. August 1851 nochmals eine Briefmarke für die Lokaltaxe verausgabte ist unklar. Zumal bereits seit einem Jahr die eidgenössischen Marken für die Lokaltaxe in Umlauf waren. So muss die " Neuenburg" als Äquivalent des Kantons Genf (Postkreis I) zu den Marken der eidgenössischen Lokalpostmarken angesehen werden, welche vermutlich bei der Genfer Bevölkerung keinen Gefallen fanden. Zürich: Zürich gab im Februar 1850 ebenfalls eine Briefmarke nach ermässigter Lokaltaxe für grössere Ortschaften im VIII. Postbezirk heraus. Dieser umfasste damals die Kantone Zürich, Thurgau, Schaffhausen und Zug. Einzelheiten über die im Buchdruck hergestellten Briefmarke sind nicht überliefert. Ebenso ist unklar, weshalb in Sammlerkreisen diese Briefmarke " Winterthur" genannt wird. Eigenartigerweise wurde diese Marke wenig für das ermässigte Lokalporto verwendet, sondern öfter als Paar für die Kantonaltaxe eingesetzt.

Die Kantonalmarken, wie auch die Übergangsmarken behielten ihre Gültigkeit bis zum 30. September 1854, also bis zur Einführung der Sitzenden Helvetia ungezähnt (Strubel).